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OLG Stuttgart weist Landeskartellbehörde in die Schranken

29.08.201117:39 UhrEnergie & Umwelt

(openPR) Prozess begleitende Öffentlichkeitsarbeit der I-DEAR zeigt Wirkung

Das OLG Stuttgart hat in seiner wegweisenden Grundsatzentscheidung das von der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg („LKartB“) angewandte „Kostenkontrollkonzept“ als rechtswidrig verworfen.
Das Verfahren vor dem OLG Stuttgart geht auf den Einspruch der ENCW gegen eine Verfügung der Landeskartellbehörde Baden-Württemberg vom Februar dieses Jahres zurück. In dieser versuchte die Behörde dem Wasserversorger Calws eine rückwirkende Absenkung des Wasserpreises um 35% für die Jahre 2008 und 2009 aufzuzwingen.
Im Rahmen des erstmals von einer Kartellbehörde bei der Wasserpreiskontrolle angewandten Konzeptes hatte die LKartB nicht den eigentlichen Wasserpreis der ENCW auf Angemessenheit hin überprüft, sondern allein die Preiskalkulation.
Nach Entscheidung der Richter unterliegt allerdings allein das verlangte Entgelt einer kartellbehördlichen Kontrolle, nicht aber das Berechnungsmodell.
Die ENCW ist der erste Wasserversorger in Deutschland, der sich erfolgreich gegen eine kartellbehördliche Preissenkungsverfügung vor Gericht zur Wehr gesetzt hat. Dies hat unter anderem damit zu tun, wie die ENCW Öffentlichkeitsarbeit betrieben hat. Gemeinsam mit der in Bochum ansässigen PR-Agentur, I-DEAR, hat die ENCW die Öffentlichkeit gesucht und kommuniziert. So ist es dem Energieversorger gelungen sein gutes Image und hohes Renommee zu schützen.

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