(openPR) - Eine Infoveranstaltung für Städte, Kommunen und andere öffentliche Auftraggeber sowie für Unternehmen und Interessierte an unseren Standorten in Neckargemünd, Berlin, Essen und Hamburg.
Öffentliche Auftraggeber kennen dies: Bei der Vergabe von Aufträgen müssen die Nachweise der Eignung von Bietern in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit bei jeder Ausschreibung angefordert und geprüft werden. Hierdurch entsteht den Auftraggebern ein enormer Verwaltungsaufwand. – Gibt es ein Gütesiegel für Präqualifikation?
Unternehmen kennen dieses auch: Bei jeder Bewerbung auf einen öffentlichen Auftrag müssen die Nachweise der Eignung in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit, Zuverlässigkeit, Tariftreue und die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen erbracht werden. Für sie ist ebenso ein großer Aufwand, diese gleichen Informationen jedes mal neu zu liefern. – Kann man das vermeiden?
Hierzu erfolgt beispielsweise in Niedersachsen durch Änderung des Landesvergabegesetzes eine Vereinfachung des Vergaberechts, indem eine Art Gütesiegel geschaffen wird. Unternehmen mit einem Gütesiegel müssen bei der Bewerbung um einen Auftrag dann nicht noch einmal ihre Tariftreue und die Entrichtung von Sozialversicherungsbeiträgen im Einzelnen nachweisen. Unternehmen können sich zudem in eine Liste des „Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen“ eintragen lassen. Damit müssen sie den erforderlichen Nachweis ihrer Eignung in Bezug auf Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit nur einmal erbringen. Öffentliche Auftraggeber erkennen dann am Gütesiegel und durch Einsichtnahme in die Liste über die Eignung der Bieter informieren.
Ist ein Auftrag vergeben, können die Probleme weitergehen: Ein öffentlicher Auftraggeber stellt bspw. im Rahmen einer Bauausführung durch den Auftragnehmer fest, dass dieser auf der städtischen Baustelle die Mindestlöhne nicht einhält und zudem Ausländer ohne Arbeitserlaubnis beschäftigt – Folge: Kündigung des Auftrags?
Auch das kennen Unternehmen: Ggf. erfolgt eine Kündigung des Auftrags durch den Auftraggeber unberechtigt und es droht sogar ein Eintrag in einer „schwarzen Liste“ (so z.B. in Bayern). – Was kann man dagegen tun? Schadensersatz?
Programm:
Hiermit beschäftigt sich diese auf drei Stunden angelegte Infoveranstaltung. Wir führen Sie ein in die Materie der Unwägbarkeiten vor und nach einer Auftragsvergabe für öffentliche Auftraggeber und Auftragnehmer, beleuchten und erläutern die Rechtslage und zeigen anhand aktueller Beispiele aus der Rechtsprechung die verschiedenen vergabe- und vertragsrechtlichen Problemstellungen und -lösungen auf. Insbesondere werden die o.g. Themen aufgegriffen, aber auch andere Themen wie z.B. die Frage, was passiert, wenn ein erteilter Auftrag vergaberechtswidrig erteilt wurde. Im Anschluss werden auch gerne individuelle Fragen beantwortet.
Die Infoveranstaltung findet in den Seminarräumen der Kanzlei Ax, Schneider & Kollegen - Standorte Neckargemünd, Berlin, Essen und Hamburg - statt. Interessierte mögen sich bitte schnell anmelden. Die Zahl der Teilnehmer ist begrenzt. Bitte geben Sie auch Ihren Terminwunsch an.