(openPR) Antragsstopp in Nordrhein-Westfalen ist aufgehoben
Gute Nachrichten für Unternehmen in Nordrhein-Westfalen: Der seit Mitte 2010 verhängte Förderstopp für die regionalen Investitionszuschüsse wurde mit Erlass des Ministeriums für Wirtschaft und Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr vom 15.07.2011 wieder aufgehoben. Die neuen Richtlinien geben den Unternehmen in den strukturschwachen Gebieten Nordrhein-Westfalens wieder die Möglichkeit, Zuschüsse für Wachstumsinvestitionen, Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen, Markteinführung innovativer Produkte sowie Beratungsleistungen zu beantragen.
Die möglichen Zuschuss-Quoten liegen je nach Standort, Art des Vorhabens und Größe des antragstellenden Unternehmens zwischen 10 und 50 % der jeweiligen förderfähigen Maßnahmen. Für die Antragstellung sollten sich interessierte Unternehmen gut vorbereiten oder beraten lassen, denn es sind viele Bedingungen zu beachten.
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Neben der Suche nach den optimalen Fördertöpfen hilft Consedo bei der Auswahl und der erfolgreichen Beantragung der Förder-Programme. Die Projekte der Unternehmen werden vom Antrag bis zur Auszahlung und Abrechnung der Gelder vertraulich begleitet. Eine gute Vernetzung mit den wichtigsten Förderstellen, langjährige Erfahrung und Kompetenz bilden die Basis für zahlreiche erfolgreich abgeschlossene Projekte in der mittelständischen Fördermittelberatung.











