Vergütung von Überstunden angestellter Rechtsanwälte
(openPR) Buse Heberer Fromm erzielt Sieg bei Revisionsverfahren vor dem Bundesarbeitsgericht
Berlin, 19.08.2011 – Buse Heberer Fromm hat mit dem Berliner Arbeitsrechts-Team um Sabine Feindura beim Bundesarbeitsgericht eine Aufhebung der Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg zur Vergütung von Überstunden angestellter Rechtsanwälte erreicht.
Dieses hatte zuvor eine überörtliche Partnerschaft von Rechtsanwälten zur Zahlung von über 30.000 Euro verurteilt und damit der Klage eines angestellten Anwalts auf die Vergütung von 900 Überstunden Recht gegeben.
Das BAG hat der Revision, die wegen grundsätzlicher Bedeutung zugelassen worden war, der beklagten Partnerschaft von Rechtsanwälten stattgegeben. Die Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.
Das Team von Buse Heberer Fromm bestand aus: Sabine Feindura, Tobias Grambow und Christian Voigtländer (alle Arbeitsrecht; Berlin).
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