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Im Überblick: Wissenswertes über die Hausratversicherung

Die Hausratversicherung tritt im Falle eines Einbruchdiebstahls in Kraft. Foto: AXA
Die Hausratversicherung tritt im Falle eines Einbruchdiebstahls in Kraft. Foto: AXA

(openPR) Ob Brand, Sturmschäden oder Einbruchdiebstahl: Eine Hausratversicherung kann im Schadensfall sehr nützlich sein – wenn man bereits beim Abschluss auf einige Dinge achtet. Das Immobilienportal immowelt.de gibt einen Überblick über die Leistungen dieser Versicherungsart.



Nürnberg, 11. August 2011. Der Versicherungsschutz der Hausratversicherung tritt in den verschiedensten Fällen in Kraft. Wer über einen Abschluss nachdenkt, sollte sich über den genauen Leistungsumfang sowie über Zusatzleistungen informieren, rät immowelt.de.

Was bezahlt die Hausratversicherung?
Die Hausratversicherung ersetzt den Wiederbeschaffungswert von gestohlenen oder zerstörten Sachen. Das bedeutet: Die Versicherungssumme wird nach dem aktuellen Neuwert der versicherten Sache bestimmt. Als Entschädigung erhalten die Versicherten den Kaufpreis eines gleichwertigen Ersatzes. Die Reparatur zuzüglich einer eventuellen Wertminderung wird bei beschädigten Gegenständen bezahlt – allerdings maximal der Wiederbeschaffungspreis. Die vereinbarte Versicherungssumme ist immer die Obergrenze, weiß immowelt.de.

Was ist versichert?
Versichert ist der gesamte Hausrat wie Einrichtungsgegenstände (zum Beispiel Möbel oder Teppiche), Dinge des täglichen Gebrauchs (wie etwa Geschirr, elektrische Geräte, Waschmaschine, Kleidung, Werkzeug) und Verbrauchsgegenstände (Lebensmittel, Vorräte).
Wertsachen sind meist nur bis zu 20 Prozent der Versicherungssumme mitversichert. Die Entschädigungsgrenzen können allerdings bei Bedarf erweitert werden. Zu Wertgegenständen zählen zum Beispiel Schmuck, Kunstwerke, Wertpapiere, Bargeld sowie Antiquitäten, die älter als 100 Jahre sind.

Wann zahlt die Versicherung?
In der Regel zahlt die Versicherung bei Brand, direktem Blitzschlag ins Haus, Explosionen oder Flugzeugabstürzen. Außerdem tritt der Versicherungsschutz bei Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus, Leitungswasserschäden, Hagel und Sturmschäden in Kraft.

Unterversicherung
Unterversicherung bedeutet, dass die Versicherungssumme in der Police geringer ist, als der tatsächliche Wert des Hausrates. Stellt der Versicherer dies bei einem Schaden fest, kann er die Entschädigung kürzen. Befinden sich beispielsweise im Hausrat Gegenstände für insgesamt 50.000 Euro, aber nur eine Summe von 40.000 Euro ist versichert, ersetzt die Versicherung im Schadenfall nur 80 Prozent der tatsächlich angefallenen Kosten, so immowelt.de.

Zusätzliche Versicherung bei Glasbruch
Eine zusätzliche Glasversicherung übernimmt die Kosten, die durch Glasbruch entstehen. Sowohl die Gebäudeverglasung (Fenster, Balkontür) als auch die Mobiliarverglasung (Glasscheiben von Bildern, Spiegel), die Glaskeramik-Kochfelder und Aquarien sind darin abgedeckt.

Fahrradversicherung
Auch die Fahrraddiebstahl-Versicherung muss meist als Zusatz zur Hausratversicherung abgeschlossen werden. Die Versicherungssumme bezieht sich dann auf den Neuwert des Fahrrades. Zugrunde gelegt werden kann der ungefähre Preis eines vergleichbaren neuen Rades.

Web-Links:
Dieser Artikel mit Pressebild zum Download: http://presse.immowelt.de/uploads/media/PD_NR_214_11_08_2011_-_Teil_3_Hausratversicherung.zip

Originalmeldung: http://presse.immowelt.de/pressedienst/vorsorge-und-versichern/artikel/artikel/im-ueberblick-wissenswertes-ueber-die-hausratversicherung.html

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