(openPR) Damit im Falle eines Falles Ihr Unternehmen weiterlebt!
Die Thematik des Erbrechts in Bezug auf die Unternehmensnachfolge ist aktueller denn je. Wenn man davon ausgeht, dass in den nächsten Jahren etwa 810 Milliarden Euro an Immobilien- und Betriebsvermögen vererbt werden, ist es hier unabwendbar, eine frühzeitige Regelung zu treffen. Leider haben dies noch nicht alle Unternehmer beherzigt. Denn aktuelle Umfragen belegen, dass nur etwa jeder dritte Selbständige ein Testament verfasst hat, in dem die Unternehmensnachfolge geregelt ist (Quelle: TNS Infratest).
Eine schockierende Zahl. Vor allen Dingen dann, wenn man bedenkt, dass ohne solch eine Regelung nach dem Ableben des alten Inhabers das Unternehmen nicht nahtlos weitergeführt werden kann. Zudem ist das deutsche Erbschaftsrecht stark mit anderen Rechtsgebieten verbunden. Besonders Unternehmen, die die Unternehmensnachfolge innerhalb der Familie regeln wollen, müssen frühzeitig Regelungen gefunden werden, die mit Hilfe eines Rechtsberaters festgeschrieben werden.
In meiner Kanzlei in Frankfurt am Main, berate ich Sie ausführlich zum Thema Erbrecht und Unternehmensnachfolge. Gemeinsam gestalten wir Ihre Vermögensnachfolge und legen diese in einem langfristigen Konzept fest. Dazu gehören die richtige Formulierung eines Testaments oder eines Erbvertrages unter Berücksichtigung von pflichtteilsrechtlichen, familienrechtlichen, gesellschaftsrechtlichen und auch steuerrechtlichen Aspekten, welche den Erfolg der Unternehmensübergabe eklatant gefährden können. Hinzu kommen Todesfallklauseln, die in einem Gesellschaftervertrag verankert sein müssen. Aber auch Übergabeverträge und eine vorweggenommene Erbfolge arbeite ich in Ihrem Auftrag gerne aus. Damit im Falle eines Falles alles geregelt ist.
Im Internet finden Sie mich unter www.stroebele-rechtsanwalt.de.







