(openPR) Die Bundesregierung hat in Sachen Klimaschutz und Umweltpolitik einen großen Schritt nach vorn gemacht: Die Atommeiler sollen bis Ende 2022 abgeschaltet, die deutschen Stromnetze ausgebaut und leistungsfähiger gemacht werden. Ebenso soll Energiesparen gefördert werden.
Bis zum Jahr 2020 will die Bundesregierung den Treibhausgasausstoß um 40 Prozent und bis 2050 um mindes-tens 80 Prozent reduzieren. Laut Bundesbauminister Peter Ramsauer fallen 70 Prozent des Primärenergiebedarfs im Bereich des Verkehrs und bei Gebäuden an. Diesen Umschwung will die Regierung u. a. erreichen, indem sie energetische Sanierungsmaßnahmen an Wohnhäusern steuerlich fördert. Gerade bei älteren Gebäuden geht ein Großteil der Energie durch Fenster, Türen, Wände, Fußböden oder auch das Dach verloren. Auch veraltete Heizsysteme führen zu einem unnötigen Mehrverbrauch von Energie und damit verbundenen zu hohen Energiekosten. Für diese staatliche Förderung sollen ab 2012 jährlich 1,5 Mrd. Euro bereitgestellt werden.
Der Gesetzesentwurf hierfür wurde am 6. Juni 2011 von dem Bundeskabinett beschlossen und sieht folgende Voraussetzungen vor:
• gefördert werden Sanierungen an Gebäuden, die vor 1995 erbaut wurden, bzw. deren Baubeginn vor dem 01. Januar 1995 lag.
• durch die Sanierung muss der Energiebedarf der Gebäude wesentlich gemindert werden,
• als Nachweis hierfür wird die Bescheinigung eines Sachverständigen gefordert.
Der Bundestag hat dem Entwurf bereits zugestimmt. Es fehlt lediglich die Zustimmung des Bundesrats, damit dieses Gesetz am 1. Januar 2012 in Kraft treten kann. Dann sollen aber auch energetische Sanierungen, die nach dem 06. Juni 2011 begonnen wurden, rückwirkend gefördert werden.
Wer alle von der Regierung geforderten Voraussetzungen erfüllt, kann über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich zehn Prozent der Aufwendungen für die angefallenen Sanierungsmaßnahmen steuermindernd geltend machen.
Aber Achtung: Dieses Entgegenkommen gilt nur für Wohngebäude, die vermietet oder verpachtet werden!
Steuerpflichtige, die ein Wohngebäude selbst nutzen, können diese Aufwendungen allerdings als Sonderausgaben geltend machen.
Bei Interesse zu diesem Thema wenden Sie sich bitte an uns.
DanRevision-Gruppe, 11.07. 2011
Bettina Thomsen, Birte Weber
Quellen: www.bundesregierung.de
www.bmu.de











