(openPR) Trotz exponentiellen Wachstums der sozialen Netzwerke ist E-Mail-Marketing immer noch die Nummer 1 im Online-Marketing, wenn es um messbare Werbe-Ergebnisse geht. Es verwundert daher nicht, dass auch immer mehr Existenzgründer und Neulinge im Online-Marketing auf Werbung und Newsletter via E-Mail setzen.
Leider häufig, ohne sich über die rechtlichen Grundlagen dazu zu informieren. Dabei ist das allein durch die Beobachtung der bereits im Internet erfolgreich agierenden Unternehmen gar nicht so schwierig wie in anderen Rechtsbereichen. Oder die rechtlichen Erfordernisse werden aus
Bequemlichkeit einfach ignoriert.
Es hat gute Gründe, warum Unternehmen Eintrageformulare für Newsletter verwenden und eine bestimmte Gestaltung ihrer E-mails und der Abläufe der Zusendung wählen. Bereits seit 1997, novelliert 2009, sind in § 7 UWG die Regeln für die direkte Kundenansprache bzw. die Kundengewinnung mittels Direktmarketing klar gesetzt. Zusätzlich zu beachten seit 2007 das Telemediengesetz, das die Anforderungen an Informationspflichten (§ 5) und den Datenschutz (Abschnitt 4) klarstellt.
Informationen zu den gesetzlichen Regelungen erteilen Rechtsanwälte und die IHK.
Darüber, wie diese Regelungen im E-Mail-Marketing professionell
und Umsatz fördernd in die Praxis umgesetzt werden können, informiert Marketing-Fachfrau Ulrike Gerloff in ihrem kostenfreien Online-Seminar am
30. Juni 2011 um 14.00 Uhr.
Die Anmeldung ist noch möglich unter: http://bit.ly/E-Mail-Marketing-R






