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Überparteiliches Volksbegehren „Überleben unseres Österreichs“

15.06.201117:05 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Überparteiliches Volksbegehren „Überleben unseres Österreichs“
Volksbegehren
Volksbegehren "Überleben unseres Österreichs"

(openPR) Österreich unterschreitet seit 3 Jahrzehnten die Reproduktionsrate seiner Bevölkerung um ca. 30 %. Es fehlen ca. 30.000 Geburten pro Jahr. Allein in den vergangenen 10 Jahren sind dies 300.000 Menschen, die in Österreich nicht zur Welt gekommen sind. Wenn nichts geschieht, befindet sich die österreichische Bevölkerung auf dem Weg der weitgehenden Selbstauslöschung. Österreich hat zwar im internationalen Vergleich eine aufwändige Familienförderung. Diese ist etwa in Frankreich oder in Schweden zum Teil niedriger als in Österreich, dennoch haben diese Staaten wesentlich mehr Geburten als wir (Frankreich zum Beispiel 2,01 Kinder pro Frau gegenüber 1,39 Kinder pro Frau in Österreich). Dort werden die verfügbaren Mittel offenbar besser eingesetzt als bei uns. In Österreich sind die mit Kindern verbundenen finanziellen, beruflichen und gesellschaftlichen Nachteile derzeit für die Mehrheit unserer Bevölkerung einfach zu groß. Der finanzielle Nachteil bei 3 Kindern (bis 17 Jahre) beläuft sich derzeit kumuliert auf ca. 380.000 Euro. Kinder müssen sowohl gesellschaftlich als auch finanziell ein Vorteil werden. Zielsetzung des Volksbegehrens „Überleben unseres Österreichs“ ist es, die gegenwärtige Abwärtsspirale unserer Bevölkerungsentwicklung wieder in einen Aufschwung umzuwandeln. Das Instrument hiefür ist ein Verfassungsgesetz, das ein Leitbild – das derzeit fehlt - für die Entwicklung von Österreichs Bevölkerung enthält.



Der Text des Volksbegehrens lautet: „Der Nationalrat möge durch Bundesverfassungsgesetz beschließen, dass (§ 1) die derzeitige Zusammensetzung der österreichischen Bevölkerung zu erhalten ist, (§ 2) die Familienförderung einschließlich flankierender Regelungen zur Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf so gestaltet wird, dass Österreich seine Bevölkerung aus eigenem Nachwuchs erneuert, (§ 3) die Einkommensnachteile im Zusammenhang mit der Erziehung von Kindern ausgeglichen werden.“

Es geht darum,
- die Einkommensnachteile im Zusammenhang mit Kindern auszugleichen und die
volle Vereinbarkeit zwischen Kindererziehung und Beruf herzustellen,
- Kinder zu haben, für alle (verheiratet oder unverheiratet) zu einem auch
wirtschaftlichen Vorteil auszugestalten,
- unsere Pensionen durch eigene Kinder zu sichern,
- unserer Wirtschaft auch in Zukunft ausreichend eigene Arbeitskräfte und
Konsumenten zur Verfügung zu stellen.

Maßnahmen hiefür sind vor allem:
1. die Aufteilung des Arbeitseinkommens der Eltern auch auf alle Kinder wie in Frankreich. Dies ergibt eine abnehmende Steuerbelastung: je mehr Kinder desto weniger Einkommensteuer;
2. Vorteile für Eltern mit Kindern sowohl bei den Pensionsbeiträgen als auch bei der Pensionshöhe und/oder beim Pensionsantrittsalter;
3. finanzielle und berufliche Anreize für Frauen, die sich - in ihrer zeitlich begrenzten Gebärfähigkeit - früher als dies derzeit der Fall ist, für Kinder entscheiden;
4. die völlige Erreichung der Vereinbarkeit von Kindererziehung und Beruf durch Betreuungseinrichtungen (Ganztagskindergarten, Ganztagsschule), die mit der Arbeitszeit synchronisiert sind; Abgeltung verminderter Karrieremöglichkeiten;
5. Gleichstellung von Menschen mit Kindern mit Menschen ohne Kinder im praktischen Lebensablauf;
6. Übernahme der Mehrkosten für die Schaffung bzw. Anmietung von Wohnraum für Kinder.
Unerlässlich ist weiters ein ideelles Leitbild:
7. Darstellung der Überwindung des Geburtendefizites als Zielsetzung unserer Gesellschaft;
8. Vorrang für die Erfüllung des Generationenvertrages in der Rangordnung des gesellschaftlichen Handelns;
9. Rehabilitation der für unser Überleben unerlässlichen Rolle der Frau auch als Mutter; Überwindung ihrer Herabwürdigung wie dies bereits zu hören war, als Gebärmaschine.

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