(openPR) Am 19. Juli 2005 trat das Pfandbriefgesetz als einheitlicher Gesetzesrahmen für alle Pfandbrief-Emittenten in Kraft. Zeitgleich hat sich der bisherige Verband deutscher Hypothekenbanken (VDH) in Verband deutscher Pfandbriefbanken (vdp) e.V. umbenannt. Mit der Namensänderung geht eine Neuausrichtung des Verbandes einher: der jetzige vdp wird sein Dienstleistungsspektrum allen deutschen Pfandbrief-Emittenten zur Verfügung stellen.
Basierend auf seiner national wie international anerkannten Expertise in Sachen Pfandbrief und Immobilie, seiner ausgezeichneten Verbindungen und Reputation im Markt will der vdp als spezialisierter Bankenverband säulenübergreifend seine Rolle unter den Spitzenverbänden der deutschen Kreditwirtschaft wahrnehmen.
Ausführliche Informationen zum vdp erhalten Sie im Internet unter: www.pfandbrief.de
Radio-Interviews mit Analysten zur Neuausrichtung des Verbandes finden Sie als Audio- und als Textdateien unter http://www.audiolink-pfandbrief.de/
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