(openPR) Stuttgart, 6. Juni 2011. Undichte Isolierungen, falsch platzierte Fenster, feuchter Dachstuhl – Baumängel sind leider keine Seltenheit und machen sich häufig erst spät bemerkbar. Der Ärger über Pfusch am Bau und die damit verbundenen Kosten sind regelmäßig groß. Bundesweit entstehen Schäden in Höhe von rund 3,4 Milliarden Euro jährlich. Das eigene Heim gehört immerhin zu den größten Investitionen im Leben.
Mängel können in jeder Phase des Hausbaus entstehen und bleiben oft unentdeckt. Die Folgen zeigen sich häufig erst nach Jahren. Dann wird es für den Bauherrn sehr schwer, Regressansprüche gegen die Bauausführenden durchzusetzen. Denn nach der offiziellen Bauabnahme muss der Bauherr nachweisen, dass die Mängel ursächlich bei der Bauerstellung entstanden sind.
Mit dem GTÜ-Bausiegel können solche Ausgaben vermieden werden. Denn öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige begleiten den Bauprozess von der Planung bis zur Abnahme und garantieren mit dem GTÜ-Bausiegel höchste Qualität. „Um Pfusch am Bau zu unterbinden, sollte unbedingt ein vereidigter Sachverständiger als Baubegleiter zu Rate gezogen werden“, empfiehlt Rainer de Biasi, Geschäftsführer der GTÜ Gesellschaft für Technische Überwachung mbH.
Zu einer Absicherung gegen Pfusch am Bau sind außerdem eine sorgfältige Auswahl der Baupartner und ein wasserdichter Bau-Vertrag unabdingbare Voraussetzungen. „Ein unabhängig geprüfter Vertrag bildet die Grundlage für eine stressfreie Verwirklichung des Traums vom Eigenheim“, erklärt Rainer de Biasi.
Ärger über die Qualität der Bauausführung lässt sich insbesondere durch detaillierte Vereinbarungen vermeiden. Doch Bau- und Leistungsbeschreibungen enthalten häufig Tücken, die der Laie nicht durchschaut. Daher sollten Bauherren auf eine ausführliche Baubeschreibung Wert legen, die präzise die verwendeten Materialien und Marken festlegt.
Auch eine technische Prüfung der Bau- und Leistungsbeschreibungen wird im Rahmen der Qualitätsüberwachung von den GTÜ-Bauexperten vorgenommen.
Je mehr Details bereits vor Baubeginn vertraglich eindeutig vereinbart sind, desto weniger Grund gibt es später zur Klage. Um bei Mängeln ein Druckmittel zu haben, sollten Bauherren zudem immer nur nach Baufortschritt bezahlen. Auf keinen Fall sollten sie im Vertrag eine Bezahlung nach Zeitspannen vereinbaren. Denn bei solchen Regelungen müsse gezahlt werden, auch wenn das Unternehmen in der Zwischenzeit nicht weitergebaut hat. Im Falle einer Insolvenz des Bauunternehmens wäre das Geld dann höchstwahrscheinlich verloren. Deshalb empfiehlt sich zusätzlich zur technischen Überwachung eine juristische Vertragsprüfung durch einen Fachanwalt für Baurecht.



