(openPR) 18. September 2003 - Zur Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichtes, dass die Herausgabe der Stasi-Akten ueber Altkanzler Helmut Kohl erlaubt, erklaert der stellvertretende Fraktionsvorsitzende Hans-Joachim Hacker:
Die SPD-Bundestagsfraktion begruesst die Entscheidung des Berliner Verwaltungsgerichts, dass die Herausgabe der Stasi-Akten ueber die Amtsfuehrung von Helmut Kohl rechtens ist. Denn im Interesse der Aufarbeitung der DDR-Geschichte ist es notwendig, auch die Einflussnahme, die die DDR auf das Regierungshandeln in der Bundesrepublik Deutschland versuchte, zu beleuchten.










