(openPR) Huebner: "Der Wettbewerb mag uns nicht, aber die Behörden bescheinigen: Kein Rechtsverstoß"
Leverkusen, 31. Mai 2011 — Drei junge Unternehmer haben mit der Tippgeber UG (Leverkusen) vor gut vier Wochen unter tippgeber.ug ein Angebot für Versicherungsinteressenten gestartet: Wer schon ganz gut weiß welche Versicherung er will, kann hier quasi jede in Deutschland zum Vertrieb zugelassene Lebensversicherung, Rentenversicherung oder private Krankenversicherung abschließen. Der Clou: Ein Tippgeber, der den Kontakt zu so einem gut informierten Kunden vermittelt, erhält dafür die Hälfte der Abschlussprovision – vergleichbar mit einem Kundenwerbeprogramm für Zeitungsabonnements.
Diese Großzügigkeit gefällt dem Wettbewerb allerdings überhaupt nicht. Entsprechend haben Konkurrenten versucht, mit (haltlosen) Beschwerden bei der IHK, der Wettbewerbszentrale und dem Bundesamt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) öffentlich Stimmung zu machen. Die Behörden haben nun erklärt: “Für ein Vorgehen gibt es [...] keinerlei Anhaltspunkte” (IHK) und “[...] keine Veranlassung, aufsichtsrechtlich tätig zu werden” (BaFin).
Geschäftsführer Christoph Huebner (28, Leipzig): „Uns war klar: Den Kunden ein gutes Angebot zu machen, ist nicht verboten. Aber wenn es gegen die verkrusteten Strukturen des Versicherungsvertriebs geht, wird das einigen Leuten nicht gefallen. Denn die Branche gönnt sich von den Vertriebskosten bekanntermaßen lieber mal Lustreisen nach Budapest, statt den Kunden etwas abzugeben.”
Das Prinzip der Tippgeber UG ist einfach: Jeder, der einen abschlusswilligen Kunden kennt, kann diesen Kontakt in drei Schritten über die Website vermitteln. Kommt es danach wirklich zum Abschluss, erhält der Tippgeber die Hälfte der zumeist vierstelligen Abschlussprovision als Tippgebervergütung. Wenn man das öfter als einmal macht, kann man sich damit gut und gern das Studium finanzieren oder einen attraktiven Nebenverdienst aufbauen.















