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Anleger vermutet Anlagebetrug bei Commerzbank

20.05.201112:18 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Commerzbank AG ist ins Visier der Staatsanwaltschaft Essen geraten. Diese ermittelt gegen Mitarbeiter der Bank wegen des Verdachts auf Kapitalanlagebetrug. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. unter Berufung auf einen aktuellen Bericht der Financial Times Deutschland vom 02.05.2011.



Die Ermittlungen gehen zurück auf die Anzeige eines Privatkunden der Commerzbank AG, der zugleich gegen das Institut klagt. Die Bank hatte ihm vor vier Jahren für gut EUR 50.000,00 ein sogenanntes Mezz-Cap-Zertifikat verkauft. Damit verbriefte die Bank Mezzanine-Darlehen an Mittelständer. Die Verbriefung hatte 6 Tranchen, von denen die besseren fünf an der Börse Dublin notiert wurden. Die riskanteste mit einem Volumen von EUR 9,0 Mio. hingegen habe die Bank an Privatkunden verkauft. Hierdurch habe sie – so der Anwalt des klagenden Anlegers – gezielt verschleiert, dass der Anleger die schlechteste Tranche gekauft habe. Der Kunde fordert Rückabwicklung.

„Bei Streitigkeiten zwischen einem Anleger und einer Bank im Zusammenhang mit einem Mezzanine-Programm können sich regelmässig Besonderheiten aufgrund der größeren Erfahrung der Anleger in Finanzangelegenheiten ergeben“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche auf eine Entscheidung des LG Frankfurt a. M. vom 25.10.2011 verweist, worin die 19. Zivilkammer dem Fachwissen professioneller Anleger bei der Bewertung der Anforderungen an die Aufklärung durch die Bank Beachtung schenkte.

Zwischen 2004 und 2007 haben mehrere Banken in Deutschland Mezzanine-Programme mit einem Gesamtvolumen von EUR 4,4 Milliarden aufgelegt. Die Programme haben eine Laufzeit von 7 bis 8 Jahren und werden daher zwischen 2011 und 2014 auslaufen. Im Rahmen dieser Programme haben sich professionelle Investoren und vermögende Privatanleger an der Finanzierung von mittelständischen Unternehmen beteiligt. Da viele der finanzierten Unternehmen durch die Marktentwicklung in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind und zudem die Frage der Refinanzierung der auslaufenden Programme noch ungeklärt ist, wird ein Teil der Anleger möglicherweise nur einen Teil ihrer Investments zurückerhalten.

„Nach Auffassung des LG Frankfurt a. M. ist eine Bank nicht zur Aufklärung über erfolgsabhängige Vergütungen verpflichtet, die sie abhängig von der Wertentwicklung eines von ihr vertriebenen Finanzprodukts erhält; insoweit besteht kein Interessenkonflikt gegenüber dem Anleger“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. in Bezug auf die Entscheidung des LG Frankfurt a. M. vom 25.11.2010. Presseberichten zufolge wurden beim LG Frankfurt mehrere Klagen von Anlegern wegen angeblich fehlerhafter Aufklärung im Zusammenhang mit ihren Beteiligungen an einem Mezzanine-Programm eingereicht.

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