(openPR) Mannheim, 16. Mai 2011: Die Leonardo Venture GmbH & Co. KGaA ist gezwungen, gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Mannheim, das die Schadenersatzklage gegen die ehemaligen Geschäftsführer der früheren Komplementärin abgewiesen hat, Berufung einzulegen. In der einzigen mündlichen Verhandlung zeigte sich, dass die mit der Angelegenheit befasste Kammer des Landgerichts Mannheim nicht mit dem System einer KGaA vertraut ist und entgegen der einhellig herrschenden Meinung keinen Direktanspruch der KGaA gegen die Geschäftsführer der Komplementärin annahm. Der umfangreiche Vortrag in verschiedenen Bereichen wurde vom Landgericht darüber hinaus nur teilweise behandelt. Es zeigte sich, dass dieser Prozess, der dem Landgericht noch viel Arbeit gemacht hätte, schnellstens vom Tisch sollte.
Für Leonardo Venture hat dies den Vorteil, dass kein langwieriges Verfahren vor der ersten Instanz stattfindet, sondern die Angelegenheit gleich vor dem Oberlandesgericht Karlsruhe behandelt werden kann. Dabei sind Leonardo Venture und ihre Berater weiterhin der Auffassung, dass beste Chancen für einen erfolgreichen Prozess bestehen.

























