(openPR) Wien, 27. April 2011 – Der Magistrat Wien informiert jetzt online über die Möglichkeit der elektronischen Zustellung, um noch mehr Bürgerinnen und Bürger, Gewerbetreibende und Partnerinnen und Partner der Stadt auf die Vorteile dieses Verfahrens aufmerksam zu machen. Mit dem System von hpc DUAL kann jetzt auf zeitaufwändige Wege zum Postamt verzichtet werden und die Zustellung der Dokumente erfolgt in Sekundenschnelle.
Nach der erfolgreichen Einführung der dualen Zustellung in den Magistratsabteilungen 60 (Veterinäramt und Tierschutz) und MA 63 (Gewerbewesen und rechtliche Angelegenheiten des Ernährungswesens) haben nun auch weitere Abteilungen, wie die Stadtvermessung (MA 41) und das Dezernat für Kommunalsteuer, Dienstgeberabgabe, Ortstaxe und Getränkesteuer der MA 6 (Rechnungs- und Abgabenwesen) das System implementiert. So wird die Kommunikation mit den Behörden für die Bürgerinnen und Bürger immer komfortabler. Gewährleistet wird dies durch die so genannte „Send Station Pro“ von hpc DUAL, die für jedes Dokument prüft, ob es bereits elektronisch versandt werden kann oder in Papierform auf dem Postweg zu verschicken ist.
Eine Auflistung der Dienststellen, die das Service anbieten, ist unter http://www.wien.gv.at/egov/e-government/elektronische-zustellung.html zu finden.
Wer also in Zukunft teure Einschreiben kostenlos übermitteln und Wege zum Postamt durch einen einfachen Knopfdruck ersetzen möchte, muss sich nur noch mit seiner Bürgerkarte oder per Handy-Signatur bei einem elektronischen Zustelldienst registrieren und erhält dann sein eigenes Postfach. In dieses Postfach können dann behördliche nachweisliche Sendungen zugestellt werden, so dass zum Beispiel RSa- und RSb-Briefe auch dann empfangen werden können, wenn gerade niemand zuhause ist.
Neben dem Komfort ist aber auch die Sicherheit der Beteiligten ein wesentlicher Faktor. Durch die Registrierung beim elektronischen Zustelldienst kann die Identität der Postfachinhaber klar gewährleistet werden, so dass der Dokumentenverkehr über dieses System absolut sicher ist. Das Zustellgesetz wird durch die Benachrichtigung der Empfänger einer behördlichen nachweislichen Sendung gewahrt, welche zwei Mal per E-Mail erfolgt, bevor nach weiteren 24 Stunden eine postalische Verständigungskarte mit einem Hinweis auf den elektronischen Posteingang verschickt wird. Um die Frist nicht zu versäumen, besteht inzwischen sogar die Möglichkeit, Urlaube über den elektronischen Zustelldienst bekannt zu geben.
Parallel zu der wachsenden Einbindung in behördliche Abläufe, steigt auch die Zahl der privaten Nutzerinnen und Nutzer, die die Möglichkeit der dualen Zustellung in Anspruch nehmen. Für 2011 wird wieder mit einer enormen Zuwachsrate gerechnet, da immer mehr Bürgerinnen und Bürger die Vorteile des von hpc DUAL entwickelten Systems für sich entdecken.










