(openPR) Facebook-Marketing ist gar nicht mal so einfach. Fans müssen auf die eigene Facebook-Seite gelockt werden, den “Gefällt mir”-Button klicken und anschließend bei Laune gehalten werden. Sind es zu wenige Fans, sendet dies ein eher trostloses Signal an die Besucher, und so schielt man neidisch auf Seiten deren “Liker” um Tausende steigen und hofft eine kritische Masse zu erreichen, die von alleine weitere Fans anzieht. Denn die Leute haben nun mal die Angewohnheit dorthin zu gehen wo was los ist.
Doch die Abhilfe für all die frustrierten Seitenadmins naht! Wie Pilze schießen Angebote aus dem Boden, die Fans zum Verkauf anbieten. Und 4-10 Cent pro Fan ist doch nicht die Welt! … oder?
Social Media Experten werden zwar nicht müde zu sagen, dass gekaufte Fans keinen Wert haben, doch was heißt das schon, wenn man gegenüber anderen Unternehmen mit einer vierstelligen Fanzahl prahlen kann! Und nicht zu vergessen, wie toll “10.000 Fans in einer Woche” als Werbeargument klingt!
Doch auch aus rechtlicher Sicht kann vom Fankauf nur abgeraten werden. Denn es handelt sich hierbei um irreführende Werbung die verboten ist.
Wer Fans kauft riskiert eine Abmahnung von Mitbewerbern und Wettbewerbszentralen sowie Einschreiten durch Facebook selbst.
Die Folgen können sein:
eine Pflicht zur Unterlassung (also Entfernung der gekauften Fans)
strafbewehrte Verpflichtung einen Fankauf künftig zu unterlassen
Herausgabe des durch den Fankaufs generierten Gewinne
Schadensersatz gegenüber Mitbewerbern
Übernahme der Rechtsanwaltsgebühren
Löschung des Accounts durch Facebook
und ein erheblicher Imageverlust
Den ganzen, ausführlichen Beitrag zum Thema finden Sie bei uns im Blog unter
http://www.spreerecht.de/facebook/2011-03/jubel-aus-der-portokasse-ist-der-kauf-von-facebook-fans-erlaubt












