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PROdigitalTV diskutiert mit Experten Forderungskatalog an eine neue Medienordnung

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(openPR) Auf dem 21. Medienfrühstück in Düsseldorf wurden die Eckpunkte einer neuen Medienregulierung vorgestellt

Hamburg, den 14.04.2011. PROdigitalTV, der Interessensverband Digitale Medien e.V., stellte auf seinem 21. Medienfrühstück in Düsseldorf ein Eckpunktepapier zu einer neuen Medienordnung vor. Rechtsanwalt Dr. Stefan Engels, Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht, Partner der Kanzlei Hogan Lovells, hatte für PROdigitalTV Grundsätze erarbeitet, die von ZDF-Justiziar Prof. Dr. Carl Eugen Eberle kritisch gewürdigt wurde.



Sponsor des 21.Medienfrühstücks war die Firma nacamar GmbH mit Sitz in Düsseldorf (www.nacamar.de), die als Streaming-Dienstleister Medienunternehmen innovative Dienste wie live- und On-Demand-Streaming, Pod- und Vodcasting, Online-Video-Lösungen, 3-Screen Playout auf PC, TV und Mobile sowie Shared Hosting zur Verfügung stellt.

Kai Flatau, Medienrechtler und Geschäftsführer von PROdigitalTV, stellte die Forderung nach einem transpa-renten und einheitlichen Rechtsrahmen für alle Medienunternehmer. Durch ständige Nachbesserungen des Rundfunk/Telemedienrechtes und die Verteilung von Regelungen auf Rundfunk- , Telemedien- und Telekommunikationsrecht sei für die Unternehmen keine ausreichende Rechtssicherheit mehr gegeben, so Flatau, was sich aber negativ auf das Investitionsverhalten und damit auf den Medienstandort Deutschland auswirken könne.

Dr. Stefan Engels forderte, die Regulierung auf ein erforderliches Mindestmaß zurückführen. In diesem Zusammenhang präsentierte er Regulierungsgrundsätze, die über De- und Re-Regulierung den Weg zu einem zeitgemäßen Medienrecht beschreiben.

Einheitliches Medienrecht auf der Basis konkreter Regulierungsziele

Schwerpunkt der Neuregulierung sollte ein einheitliches, alle elektronischen Medien erfassendes, vom technischen Übertragungsweg unabhängiges Medienrecht sein, das sich an konkreten Regulierungszielen orientiert. Die Regulierungsziele sollten im Wesentlichen die Gewährleistung marktkonformer Strukturen die Abwehr missbräuchlichen Verhaltens von Medienunternehmen sein, die Kontrolle der Werbung im Hinblick auf die Trennung zwischen Inhalt und Werbung, sowie Jugend-, Daten- und Verbraucherschutz. Dabei könnten die für alle Medien gleichermaßen geltenden Regelungen in einem allgemeinen Teil und in speziellen Regelungen die Sektor spezifischen Vorschriften festgelegt werden.

Im Zeitalter der zunehmenden Verbreitung der Medien über das Internet und das Ende der Frequenzknappheit sei es auch nicht mehr sinnvoll, den Zutritt zum Markt zu regulieren. Die Medienwelt habe sich verändert, und mit ihr die Anbieter und die Konsumenten. Es sei nun an der Zeit, diesen Veränderungen auch den erforderli-chen rechtlichen Rahmen zu geben, insbesondere auf das Zulassungserfordernis generell zu verzichten.

Einheitliche Länder übergreifende Medienbehörde erhöht Schlagkraft im internationalen Kräftemessen

Weitere Forderungen für einen Umbau des Medienrechts sind nach Engels der Abbau von Überschneidungen in den verschiedenen Regelwerken, eine Vereinheitlichung der Aufsicht und die Angleichung der Medienregulierung an das Europäische Unionsrecht. Eine gemeinsame Rundfunk- und Telekommunikationsbehörde sowie eine gemeinsame Ländermedienanstalt könnten nicht nur erheblich schlagkräftiger sein, sondern auch einen positiven wirtschaftlichen Effekt ausweisen.

ZDF-Justiziar Prof. Eberle widersprach Engels allerdings in drei Punkten: Zum einen hätten nach wie vor die linear übertragenen TV-Programme die größte Wirkung und damit Einfluss auf die Meinungsbildung, auch wenn er dem Kommunikationsmedium Social Media vor allem gegenüber jungen Nutzern einen hohen Einfluss einräumte. Hier komme der Umsetzung von Jugend und- und Datenschutzgesetzen sowie dem Urheberrechts-schutz wesentliche Bedeutung zu, wenn man auf konkretes Gefährdungspotenzial abhebe.

Darüber hinaus plädierte Eberle für die Beibehaltung getrennter Aufsichtszuständigkeiten: „Rundfunk- und Telekommunikationsrichtlinien gehören nicht zusammengelegt“, so Eberle. Die in der Verfassung gesetzlich festgelegte Sonderbehandlung des Rundfunks dürfe nicht angegriffen werden, Rundfunk müsse weiterhin Lan-des- und nicht Bundesrecht bleiben.

Auch die Forderung nach einem einheitlichen europäischen Rundfunkrecht steht Eberle kritisch gegenüber, da nach seiner Ansicht die europäischen Länder historisch bedingt eben nicht über einheitliche, sondern zum Teil sehr unterschiedliche Wirtschafts- und Unternehmensstrukturen verfügten, die eine einheitliche Regulierung nicht in allen Punkten zulasse.

PROdigitalTV wird zusammen mit Dr. Stefan Engels weiter an dem Entwurf der Eckpunkte arbeiten und diesen noch im Laufe des Jahres veröffentlichen.

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