(openPR) Im Rahmen einer Umfrage unter allen gesetzlichen Krankenkassen hat der krankenkassenRATGEBER die allgemeinen Beitragssätze zum 1.07. ermittelt.
Das Ergebnis: 6 Kassen senken um weniger als 0,9%, 28 Kassen senken um mehr als 0,9%, 206 senken um 0,9 %. Bei 18 Kassen ist die abschließende Entscheidung noch nicht gefallen.
Hintergrundinformationen zu den Beitragssatzänderungen am 1.07.05:
Zum 1. Juli sinken die Beiträge der gesetzlichen Krankenkassen i.d.R. um 0,9 Prozent. Dies resultiert aus einer Beitragssatzsenkung, die vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist. Damit wird sowohl der Arbeitgeber als auch der Arbeitnehmer beim Krankenkassenbeitragssatz entlastet.
Zudem wird jedoch zum 1. Juli ein Sonderbeitrag von 0,9 Prozent eingeführt. Diesen trägt der gesetzlich versicherte Arbeitnehmer allein. Dies führt in der Summe dann bei einer Beitragssenkung von 0,9 Prozent zu einer Mehrbelastung von 0,45 Prozent für den Arbeitnehmer. Es sei denn, die Krankenkasse senkt den Beitragssatz stärker als 0,9 Prozent, dann sinkt auch die Mehrbelastung.
Was dies für einen Arbeitnehmer heißt, haben wir in der folgenden Tabelle aufgeführt:
Bei einer Beitragssatzsenkung um 0,9% und einem Einkommen
- von 1 000 € ist dies eine jährliche Mehrbelastung von 54 €
- von 2 000 € ist dies eine jährliche Mehrbelastung von 108 €
- von 3 000 € ist dies eine jährliche Mehrbelastung von 162 €
- von 3 525 € und mehr ist die j?hrliche Mehrbelastung 190,35 €
Detailierte Informationen finden Sie in der jetzt im Zeitschriftenhandel erhältlichen aktuellen Ausgabe des krankenkassenRATGEBERs. Oder in Form der aktuellen Beitragssätze im Krankenkassenbeitragsrechner auf www.krankenkassenRATGEBER.de.


