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Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten

16.03.201108:10 UhrIndustrie, Bau & Immobilien
Bild: Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten
Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten
Brandwache bei feuergefährlichen Arbeiten

(openPR) Feuergefährliche Arbeiten wie Schweißen, Schneiden und Trennen stellen eine hohe Brandgefahr auf Baustellen von Neu- und Umbauten dar. Um ein Brand zu verhindern ist bei feuergefährlichen Arbeiten ein Brandposten zu stellen. Der Brandposten oft auch als Sicherheitswache oder Brandwache bezeichnet, trifft vorbeugende Schutzmaßnahmen sowie abwehrende Maßnahmen bei einem Brand- und Notfall. Zu den möglichne Schutz- und Einsatzmaßnahmen gehört das festlegen und kontrollieren von Schweißerlaubnisscheinen, erkennen und beseitigen von Gefahrenstellen, verhindern von Umweltgefährdungen, Einleitung von Brandbekämpfungsmaßnahmen oder als Ersthelfer bei medizinischen Notfällen während den Arbeiten.

Simon Schmeisser bietet als selbstständiger Brandschutzbeauftragter und Feuerwehrmann die Absicherung von feuergefährlichen Arbeiten nach BGR 500 Kapitel 2.26 sowie nach BGR 117 an. Im Schwerpunkt bietet Simon Schmeisser die Absicherung von feuergefährlichen Arbeiten in den Regionen Mannheim, Heidelberg, Ludwigshafen, Karlsruhe und Frankfurt an. Weitere Informationen zum Brandposten sowie generell zum Brandschutz finden Sie jederzeit auch auf www.hrbrandschutz.de oder können Sie über die Kontaktdaten anfordern.

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