(openPR) Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) warnt auf Grund von Beschwerden aus dem In- und Ausland mit Bekanntmachung in der heutigen Ausgabe des Amtsblatts der Wiener Zeitung, dass der Anbieter „Wilton & Smythe Associates“ mit angeblichem Sitz in 1030 Wien, Landstrasser Hauptstraße 71 (Tel: ++43/(0)1/928-0118, Fax: ++43/(0)1/928-0119) nicht berechtigt ist, in Österreich Finanzdienstleistungsgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 Z 19 Bankwesengesetz anzubieten.
Dieser Anbieter, der vor allem via Internet und Telefon an potentielle Kunden herantritt, besitzt keine Konzession der FMA, die es ihm gestattet, Beratung über die Veranlagung von Kundenvermögen, die Verwaltung von Kundenportefeuilles mit Verfügungsvollmacht im Auftrag des Kunden sowie die Vermittlung von Geschäftsgelegenheiten zum Erwerb oder zur Veräußerung von bestimmten Finanzinstrumenten anzubieten. Das Unternehmen ist über die angegebene Geschäftsadresse nicht habhaft zu machen.
Oft bietet "Wilton & Smythe Associates" Aktien eines Unternehmens mit Namen "Interglobal Waste Management" zum Kauf an, wobei vorab eine "Fee" als "Deposit" zu hinterlegen sei. Diese Fee werde dann bei Abwicklung des Geschäfts angeblich refundiert.
Zahlreiche Anfragen belegen, dass dieser Anbieter auch stark auf dem australischen Markt auftritt. Cold Calling ist nach österreichischem Recht verboten.
Die FMA warnt Anleger ausdrücklich davor, Geschäfte mit Anbietern abzuschließen, die Finanzdienstleistungen unaufgefordert via Telefon, Fax oder Internet anbieten. Das so genannte Cold Calling ist nach österreichischem und auch deutschem Recht verboten. Weiters empfehlen wir eindringlich, bevor ein Finanzgeschäft abgeschlossen wird, zu prüfen, ob dieses Unternehmen überhaupt über die erforderliche Konzession dafür verfügt.“
Betroffene deutsche Anleger können der DSK/BSZ®- Interessengemeinschaft Wilton & Smythe Associates beitreten und durch BSZ® Rechtsanwälte Schadensersatzklagen vorbereiten.
Die DSK/BSZ® Interessengemeinschaft Wilton & Smythe Associates bietet betroffenen Anlegern die Möglichkeit von DSK/BSZ® -Anlegerschutzanwälten ihre Kapitalanlagen fachkundig bewerten zu lassen. Die Anwälte prüfen, ob die Ansprüche juristisch durchsetzbar wären, ob Schadensersatz zusteht und welche Maßnahmen sofort zu ergreifen sind. Bestehende Ansprüche können dann über die Rechtsanwälte der Interessengemeinschaft durchgesetzt werden.









