(openPR) Wer wünscht sich das nicht? Süßen ohne Reue, und alles rein pflanzlich. Diese Anforderungen erfüllt der kleine Strauch Stevia aus Südamerika.
Stevia (rebaudiana bertoni), auch Süßkraut, Süßblatt oder Honigkraut genannt, ist eine Pflanzenart aus der Gattung der Stevien. Es ist eine mehrjährige, windbestäubte Pflanze und wird bis zu einem Meter hoch. Beim Anbau kann auf chemische Spritzmittel völlig verzichtet werden, da die Pflanze so widerstandsfähig ist, dass Pilze und Insekten keinen wirtschaftlichen Schaden anrichten können. Ursprünglich stammt sie aus Paraguay und wurde dort von der einheimischen Bevölkerung schon seit mehr als 1000 Jahren als Süße und Heilpflanze eingesetzt, u.a. um den Mate Tee zu süßen. Die Indianer nannten diese Pflanze Caá-heé (Honigblatt). Der aus den Blättern gewonnene Extrakt ist 300-mal stärker als Zucker.
Moisés Bertoni, Schweizer Botaniker, der 1887 nach Paraguay kam und die Pflanze dort entdeckte, beschreibt diese Pflanze so: „Eine neue Pflanze, von mir entdeckt, als Süßmittel fast so kraftvoll wie Saccharin und ohne seine Nachteile, hat es keine anderen Nachteile, als dass es leicht tonisch wirkt, und kann in täglichen Dosen konsumiert werden, die viel höher liegen, als sie je benötigt werden.“
Stevia ist ein natürlicher Süßstoff, auch Steviolglykosid oder Steviosid genannt. Es ist dreihundertmal süßer als Zucker, kalorienlos und für Diabetiker geeignet. In der Pflanze kommen folgende Steviolglykoside vor: Steviosid, Rebaudiosid A, Rebaudiosid C, Dulcosid A. Bei Wildformen hat Steviosid den größten Anteil, daher hat sich der Name „Steviosid“ als Oberbegriff für alle in der Pflanze vorkommenden Stevioglykoside eingebürgert.
Heute wird Stevia als natürlicher Süßstoff vor allem in Asien eingesetzt. In Japan ist Stevia seit 1976 als Lebensmittel zugelassen und hat inzwischen einen beachtlichen Anteil des Lebensmittelmarktes erobert. In den USA und Kanada ist es als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Nur in der EU und der Schweiz ist Stevia noch nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, das Inverkehrbringen als Lebensmittel ist bis heute untersagt.
Hinweis:
In Deutschland ist der Verkauf von Stevia-Produkten ausschließlich als „pharmazeutisches“ oder „kosmetisches“ Produkt erlaubt. Daher können wir von Aywee die Stevia Produkte von unserem Lieferanten GSE Vertrieb in der EU nur zu diesem Zweck anbieten. Kunden, die nicht aus dem EU Bereich kommen, können diese Produkte offiziell auch als Lebensmittel einsetzen.












