(openPR) Wer wünscht sich das nicht? Süßen ohne Reue, und alles rein pflanzlich. Diese Anforderungen erfüllt der kleine Strauch Stevia aus Südamerika. Dieser Stoff ist derzeit in der EU nicht als Lebensmittel zugelassen.
Stevia (rebaudiana bertoni), auch Süßkraut, Süßblatt oder Honigkraut genannt, ist eine Pflanzenart aus der Gattung der Stevien. Es ist eine mehrjährige, windbestäubte Pflanze und wird bis zu einem Meter hoch. Beim Anbau kann auf chemische Spritzmittel völlig verzichtet werden, da die Pflanze so widerstandsfähig ist, dass Pilze und Insekten keinen wirtschaftlichen Schaden anrichten können. Ursprünglich stammt sie aus Paraguay und dort wurde sie von der einheimischen Bevölkerung schon seit mehr als 1000 Jahren als Süße und Heilpflanze eingesetzt, u.a. um den Mate Tee zu süßen. Die Indianer nannten diese Pflanze Caá-heé (Honigblatt). Der aus den Blättern gewonnene Extrakt ist 300-mal stärker als Zucker.
Stevia ist ein natürlicher Süßstoff, auch Steviolglykosid oder Steviosid genannt. Es ist dreihundertmal süßer als Zucker, kalorienlos und für Diabetiker geeignet. In der Pflanze kommen folgende Steviolglykoside vor: Steviosid, Rebaudiosid A, Rebaudiosid C, Dulcosid A. Bei Wildformen hat Steviosid den größten Anteil, daher hat sich der Name „Steviosid“ als Oberbegriff für alle in der Pflanze vorkommenden Stevioglykoside eingebürgert.
Stevia wird als natürlicher Süßstoff vor allem in Asien eingesetzt. In Japan ist Stevia seit 1976 als Lebensmittel zugelassen und hat einen beachtlichen Anteil des Lebensmittelmarktes erobert. In den USA und Kanada ist es als Nahrungsergänzungsmittel zugelassen. Nur in der EU und der Schweiz ist Stevia noch nicht als Lebensmittel oder Lebensmittelzusatzstoff zugelassen, das Inverkehrbringen als Lebensmittel ist bis heute untersagt.
Die Qualität
Um ein qualitativ hochwertiges Produkt mit einem guten Geschmack zu erhalten, das einen vernünftigen Preis hat, wurden Pflanzen mit einem besonders hohen Anteil an Rebaudiosid A gezüchtet. Die Angabe 100% Stevia-Extrakt sagt nichts über die Qualität des Produktes aus, denn es wird nichts über Zusammensetzung oder Reinheit ausgesagt. Die JECFA (Expertenkommission für Lebensmittelzusatzstoffe) empfiehlt 95% als Mindeststandard für die Reinheit. Höchster noch bezahlbarer Standard sind 98% Steviolglykoside. Die restlichen Inhaltstoffe sind Flavonoide und Chlorophyll, die auch Einfluss auf den Eigengeschmack nehmen können.
Stevia für kosmetische Zwecke
Schon die Indianer Paraguays schätzten die heilenden Eigenschaften von Stevia. Sie nutzen die Wirkung bei Schnittwunden und Abschürfungen zur Schmerzlinderung und für die schnellere Heilung der Wunden. Die Konzentrate der Stevia-Blätter können als Gesichtsmasken angewendet werden. Stevia stärkt und gestrafft die Haut und hilft bei unreiner Haut.
Hinweis:
Erlaubt ist der Verkauf in Deutschland von Stevia derzeit ausschließlich als „pharmazeutisches“ oder „kosmetisches“ Produkt. Daher können wir von Aywee die Stevia Produkte von unserem Lieferanten GSE-Vertrieb in der EU nur zu diesem Zweck anbieten. Kunden, die nicht aus dem EU Bereich kommen, können diese Produkte offiziell auch als Lebensmittel einsetzen.



















