(openPR) Köln, 23. Februar 2011 – In wenigen Tagen ist es wieder soweit: – Zum 1. März 2011 müs-sen sich alle Rollerbesitzer neue Kennzeichen besorgen. Die Gültigkeit der Kennzeichen erkennt man an ihrer Farbe. In diesem Jahr sind schwarze Buchstaben an der Reihe. Wer das Kennzeichen nicht rechtzeitig zum 1.März montiert, ist ohne Versicherungsschutz unter-wegs und macht sich damit strafbar. Darum ist es nicht verwunderlich, dass die Polizei in den ersten Märzwochen mit besonders wachsamen Augen durch die Gegend fährt.
Die Rollerkennzeichen kann man sich bei seiner Versicherungsgesellschaft besorgen. Zu-sätzlich zum obligatorischen Haftpflichtschutz kann man dort gegen eine geringe Zusatzge-bühr eine Teil- oder Vollkaskoversicherung erwerben. Während die Teilkasko unter anderem bei Schäden durch Diebstahl oder Brand einspringt, bietet die Vollkasko darüber hinaus ei-nen kompletten Versicherungsschutz für den eigenen Roller auch bei selbstverschuldeten Unfällen.
Die sogenannten Versicherungskennzeichen gelten für Kleinkrafträder, zu denen Roller, Mo-kicks und Mofas gehören. Kleinkrafträder dürfen einen maximalen Hubraum von 50 cm³ ha-ben und in der Regel nicht schneller als 45 km/h fahren. Das Roller-Kennzeichen besteht aus Buchstaben und Zahlen. Im Gegensatz zum regulären Kfz-Kennzeichen lassen sich daraus aber keine Rückschlüsse auf den Ort der Zulassung ziehen. Die dreistellige Nummer wird zufällig vergeben und steht oben auf dem Schild. Darunter steht eine Buchstabenkom-bination, die auf die Versicherungsgesellschaft verweist.
