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AKURA – Insolvenzverfahren eröffnet – BRÜLLMANN Rechtsanwälte vertreten geschädigte Anleger

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(openPR) Stuttgart, 16.02.2011 – Nachdem sich in den letzten Wochen für die AKURA-Anleger die Ereignisse überschlagen haben (Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Verantwortliche wegen des Verdachts des schweren Betruges), wurde nunmehr bekannt, dass mit Datum vom 14.02.2011 das vorläufige Insolvenzverfahren über die Vermögen der AKURA Kapital Management AG und der AKURA II Kapital Management AG aus Würzburg eröffnet wurden.

Die Aktenzeichen des Insolvenzgerichts lauten: IN 65/11 und IN 66/11. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wurde der Würzburger Rechtsanwalt Frank Hanselmann bestellt.

Rechtsanwalt Marcel Seifert von der auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Anwaltskanzlei BRÜLLMANN Rechtsanwälte: „Wir betreuen seit Jahren erfolgreich Anleger, die sich von der AKURA falsch beraten fühlten. So wurden den meisten Anlegern die atypisch stillen Beteiligungen oder die Genussrechte als ein zur Altervorsorge geeignetes Anlageprodukt empfohlen. In vielen Fällen wurden die Anleger von ihren Beratern sogar dazu überredet, bestehende Lebensversicherungen zu kündigen, um die Rückkaufswerte dann in die AKURA zu investieren. Schließlich haben wir für eine Anlegerin vor dem Landgericht Bad Kreuznach erfolgreich gegen die AKURA Kapital Management AG geklagt“.

Vor dem Hintergrund, dass die Staatsanwaltschat Würzburg gegen Verantwortliche aus dem Umfeld der AKURA strafrechtlich ermittelt, halten wir die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen weiter für angezeigt. Zudem müssen die betroffenen Anleger jetzt beachten, dass bei der Anmeldung der Forderung zur Insolvenztabelle keine Fehler gemacht werden. Wird nämlich nur eine Forderung aus einer atypisch stillen Beteiligung oder aus Genussrechten zur Tabelle angemeldet, so dürfte diese Forderungsanmeldung in der Regel nur nachrangig berücksichtigt werden, d. h. in diesem Fall wäre mit einer Insolvenzquote nur dann zu rechnen, wenn vorab sämtliche andere Gläubiger befriedigt worden wären. Dies ist in einem Insolvenzverfahren praktisch ausgeschlossen.

Vielmehr sollten Anleger darauf achten, dass bei der Insolvenzanmeldung unter entsprechender Begründung eine Schadensersatzforderung angemeldet wird. Sämtlichen AKURA-Anlegern ist mithin zu raten, sich von einem auf diesem Gebiet erfahrenen Anwalt beraten zu lassen, um dabei zu klären, welches weitere Vorgehen angezeigt ist.

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