(openPR) – Neues Portal informiert rund um das Thema Studienplatzklage –
– Nächste Frist für „Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes
außerhalb der festgesetzten Kapazität“ endet am 1. April 2011 –
Köln, 10.02.2011 „Kapazität ausgeschöpft“ heißt es derzeit für viele
Abiturienten, die sich auf einen Studienplatz beworben haben. Doppelte Abiturjahrgänge und die Aussetzung der Wehrpflicht haben die Zahl der Studienplatzbewerber rasant steigen lassen. Immer mehr Bewerber müssen mit einer Absage rechnen.
„Viele junge Menschen sind jedoch nicht bereit, eine solche Ablehnung zu akzeptieren. Immer häufiger schlagen sie den Weg einer so genannten Studienplatzklage ein“, erklärt Christian Teipel, Rechtsanwalt bei BIRNBAUM & Partner in Köln. Doch sei diese Möglichkeit, seinen Wunschstudienplatz zu erhalten, unter Abiturienten noch längst nicht bekannt genug.
Um hier Abhilfe zu schaffen, hat die Kanzlei Birnbaum Rechtsanwälte das Projekt www.studienplatzklage.de ins Leben gerufen. Auf der Website können Abiturienten und Studienplatzbewerber sich umfassend, kostenlos und unverbindlich über das Thema Studienplatzklage informieren: Fragen zu Kosten und Dauer werden beantwortet; es wird ebenso erklärt, wie eine Studienplatzklage funktioniert und welche Chancen man bei welchem
Studiengang hat, wie über einzuhaltende Fristen informiert.
Bei der Studienplatzklage handelt es sich um ein spezielles Verfahren, mit
denen weitere, zusätzliche Studienplätze festgestellt werden können. Die Bewerber können dann einen Anspruch darauf geltend machen. „Mit einer solchen Klage ersparen sich viele Menschen unnötige und jahrelange Wartezeit. Das gilt insbesondere für die nichtmedizinischen Studiengängen, in denen die Erfolgsaussichten sehr gut sind“, so Teipel.
Für das Sommersemester enden die nächsten Fristen für den „Antrag auf Zuweisung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Kapazität“ (der so genannte AKA) am 1. April 2011 – genügend Zeit also, trotz Ablehnung doch noch den Studienplatz zu bekommen.






