(openPR) Seit das Präqualifizierungsverfahren mit Benennung der ersten Stellen nun tatsächlich begonnen hat, wächst auch die Diskussion über Preise, Leistungsunterschiede der Stellen sowie deren Neutralität und Unparteilichkeit.
ESTIMA BERLIN hat dies zum Anlass genommen, das Thema Neutralität und Unparteilichkeit juristisch prüfen zu lassen. In einer gutachterlichen Stellungnahme werden dazu unter anderem die Punkte der Vertragspartnerschaft, konfligierender Dienstleistungen sowie der objektiven und nicht diskriminierenden Verfahrensweise genau geprüft. Das Gutachten der Anwaltskanzlei Goßens kommt zu dem Schluss, dass ESTIMA BERLIN die Voraussetzungen der Neutralität und Unparteilichkeit voll erfüllt. „Es war uns wichtig, dass einfach mal untersuchen zu lassen, da das Thema Neutralität offensichtlich viele beschäftigt. Ziel war es auch, unseren Kunden ein Stück Sicherheit zu geben.“ erklärt Geschäfts-führer Olaf Meyer.
„Doch das ist nur ein kleiner Baustein, um sich im Wettbewerb zu behaupten. Sehr wichtig ist natürlich das Preis-Leistungs-Verhältnis. Gerade hier stellen wir fest, dass bei den Leistungserbringern sehr viel Unsicherheit und Erklärungsbedarf besteht. Dem entsprechen wir mit intensiver, persönlicher Unterstützung und der Bereitstellung individueller Antragsformulare und Checklisten.“ führt Meyer weiter aus.
Bisher sind 16 Präqualifizierungsstellen benannt worden. Mit weiteren 30 Stellen kann noch gerechnet werden. ESTIMA ist nicht aus einer Leistungserbringerorganisation entstanden oder gehört einem Verband an. Das Gutachten steht auf der Homepage von ESTIMA (www.estimaberlin.de) unter „Downloads“ zur Verfügung.










