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Ecommerce Alliance als AG an der deutschen Börse

(openPR) Die Ecommerce Alliance vollzieht einen grenzüberschreitenden Rechtsformwandel und kehrt als AG an den heimischen Aktienmarkt zurück

München, 01.02.2011. Die Münchner Ecommerce Alliance wird zur Aktiengesellschaft deutschen Rechts und die Zentralverwahrung der Aktien wechselt von England nach Deutschland. Für die Unternehmensgruppe war das Jahr 2010 ein Jahr der strategischen Neuausrichtung und des Wandels. Nach dem Verkauf des Mobilfunkgeschäftes getmobile, der Namensänderung in Ecommerce Alliance und dem Vorhaben, die Aktivitäten im deutschen Ecommerce-Markt weiter auszubauen, stand die Unternehmensleitung vor einer weiteren Herausforderung.


Die Gesellschaft war seit 2005 eine Aktiengesellschaft des englischen Rechts und unterlag aufgrund ihrer Rechtsform dem britischen Gesellschaftsrecht. Die unternehmerische Konzentration auf den deutschen Ecommerce-Markt, die Komplexität des britischen Rechts und den damit verbundenen hohen Verwaltungs- und Beratungskosten sowie die nicht zu vernachlässigende Tatsache, dass mehrheitlich deutsche Anleger am Unternehmen beteiligt sind, führte zu der Entscheidung, einen Rechtsformwandel und den damit verbundenen Umzug des Sitzes des Unternehmens von Großbritannien nach Deutschland durchzuführen.
„Die Notierung am deutschen Aktienmarkt als Ecommerce Alliance AG wird unserem Unternehmen in Deutschland mehr Aufmerksamkeit verschaffen. Die deutsche Börse ist der richtige Platz für eine Gesellschaft, die das Hauptgeschäft in Deutschland erbringt“ so Daniel Wild, CEO der Ecommerce Alliance AG. „Die unterschiedlichen Vorschriften haben in der Vergangenheit viele Anleger abgehalten, an ausländischen Börsen oder in ausländische Aktien zu investieren. Eine Aktiengesellschaft ist deutschen Investoren viel vertrauter.“
Die besondere Herausforderung des Rechtsformwandels lag aber vor allem in der Tatsache, dass es sich um eine der ersten grenzüberschreitenden Verschmelzungen einer börsengehandelten übertragenden Gesellschaft sowohl in Großbritannien als auch in Deutschland überhaupt handelte. Damit waren neben dem grenzüberschreitenden Aspekt nur geringe Erfahrungswerte bei den jeweils zuständigen gerichtlichen Genehmigungsstellen beider Länder vorhanden. „Dieser Wandel war der letzte Schritt der Restrukturierung der Ecommerce Alliance und wir hatten uns zum Ziel gesetzt, diesen komplexen Prozess in 2010 abzuschließen. Unter Einhaltung aller gesetzlich vorgegebenen Fristen blieben uns gerade mal vier Monate“, so Wild.
Eine Vielzahl an aktienrechtlichen und technischen Aspekten des britischen und deutschen Rechts gab es zu berücksichtigen, bis die Umwandlung der Ecommerce Alliance Public Limited Company (plc) in die Ecommerce Alliance AG vollzogen werden konnte. Bei dem Verschmelzungsvorgang galt den technischen Aspekten aufgrund der zwei verschiedenen Clearingsystemen von Großbritannien und Deutschland und den unterschiedlichen Aktionärsarten der Ecommerce Alliance plc besondere Beachtung.
Mit der Eintragung ins Handelsregister München Ende Dezember 2010 war der Rechtsformwandel der Ecommerce Alliance vollzogen und die Verschmelzung der beiden Gesellschaften rechtskräftig.
Für deutsche Anleger gab es bei der Aktienumstellung keine Besonderheiten, es erfolgte lediglich eine technisch bedingte Aktienzusammenlegung im Verhältnis 10:1. Anfängliche Kursverluste aufgrund der Zusammenlegung der Aktien, der zu Beginn fehlenden Limits der neuen Ecommerce Alliance AG und der hohen Investitionen dieser Verschmelzung gehören bereits der Vergangenheit an. Namhafte Analysten sprechen bereits im Januar eine Kaufempfehlung für die Aktie der Ecommerce Alliance AG aus.

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