(openPR) Der Nucleus 5 Soundprozessor CP810 des weltweit führenden CI-Herstellers Cochlear wird ab Februar/März 2011 auch für Träger des Nucleus 24 Implantats (eingeführt ab 1997) sowie des Nucleus Freedom Implantats verfügbar sein. Leistungsfähiger, schlanker und stabiler bietet der Nucleus 5 Soundprozessor ein noch besseres Hörerlebnis. Das Upgrade-Paket umfasst zudem die dazugehörige Fernbedienung CR110. Mit der Einführung des aktuellen Prozessor-Upgrades unterstreicht Cochlear einmal mehr sein Selbstverständnis als lebenslanger Partner aller Träger seiner Hörlösungen.
Der Nucleus 5 Soundprozessor bietet eine deutlich verbesserte Hörleistung von durchschnittlich zwölf Prozent im Programm „Lärm“ und eine Verbesserung von 30 Prozent mit aktiver Zoomeinstellung im Vergleich zur Vorgänger-Lösung. Weiterentwickelte, intelligente Signalvorverarbeitungstechnologie sowie zwei Rundum-Mikrofone für ein verbessertes gerichtetes Hören sorgen für leichteres Verstehen im Störlärm. Durch seine schmale Form sichert der neue Soundprozessor einen sehr guten Tragekomfort; sein attraktives und zugleich sehr stabiles Design-Gehäuse wurde im vergangenen Jahr sogar mit einem „red dot award“ geehrt. Zudem verfügt der CP810 über eine bidirektionale Fernbedienung und über eine automatische Telefonerkennung für induktives Hören.
Interessenten für ein mögliches Soundprozessor-Upgrade sollten sich in ihrer CI-Klinik oder bei einem Service-Partner der Firma Cochlear beraten lassen. Zudem besteht hier – nach vorheriger Anmeldung mit eventueller Wartezeit – die Möglichkeit einer zeitweisen Versorgung mit einem Probegerät. Die erforderliche Anpassung erfolgt in der Klinik. Nach einer dreiwöchigen Gewöhnungsphase führt die Klinik abschließend einen Vergleichshörtest mit neuem und altem Prozessor durch – und erteilt gegebenenfalls eine Verordnung. Protokoll des Tests und Verordnung kann der CI-Träger dann zusammen mit einem Kostenvoranschlag bei seiner Krankenkasse einreichen. Übernimmt diese die Kosten, erhält der Antragsteller den neuen Soundprozessor in seiner jeweiligen Wunschfarbe mit sämtlichem Zubehör.
Cochlear weist auf die Voraussetzungen für eine Kostenübernahme durch die Krankenkassen hin: Kostenträger müssen bei der Entscheidung für oder gegen eine Umrüstung auf die neue Soundprozessor-Technologie neben der Hörverbesserung auch Kriterien der Wirtschaftlichkeit berücksichtigen.
Die Einführung des aktuellen Prozessor-Upgrades ist nicht zuletzt ein weiterer Beleg der lebenslangen Partnerschaft zwischen dem Hersteller Cochlear und den Trägern seiner Hörlösungen. – „Wir wollen diesen Menschen von frühester Kindheit an und bis ins hohe Alter zur Seite stehen, ihnen mit neuen technologischen Entwicklungen kontinuierlich zu einem Mehr an Hörverstehen und Lebensqualität verhelfen“, so Udo Müller, Leiter des Cochlear-Kundenservice in Hannover. „Elementarer Bestandteil unserer Entwicklungsarbeit ist es daher auch, für die neusten Soundprozessoren Kompatibilität mit vorangegangenen Implantat-Systemen zu gewährleisten.“













