(openPR) CDU-Wirtschaftspolitiker Pfeiffer: Zerschlagung von Unternehmen nur als ´Ultima Ratio´
Der wirtschaftspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag, Dr. Joachim Pfeiffer, hält eine „prophylaktische Wirkung“ eines Entflechtungsgesetzes für denkbar. „Im Mittelpunkt der noch ausstehenden Diskussion muss der Beitrag des Gesetzes zu mehr Wettbewerb stehen“, so Pfeiffer. Jedoch stelle eine Entflechtungsmaßnahme einen schwerwiegenden Eingriff in die Grundrechte der Marktakteure dar, die rechtliche Zerschlagung eines Unternehmens dürfe nur als ´Ultima Ratio´ in Betracht kommen. Dies schreibt Pfeiffer in einem Namensartikel in der aktuellen Ausgabe des EPID.
Die diskutierte besondere Entflechtungsbefugnis, die ein Eingreifen auch ohne Vorliegen eines Missbrauchs allein aufgrund einer marktbeherrschenden Stellung ermöglichen würde, könne nur dann gerechtfertigt sein, wenn kein milderes Mittel möglich sei und andere Marktteilnehmer wiederum an der Ausübung ihrer Grundrechte gehindert würden.
Der Entwurf zu einem Entflechtungsgesetz, über das beispielsweise der Verkauf von Kapazitäten zur Aufbrechung von wettbewerbsschädigender Marktbeherrschung erzwungen werden könnte, wird seit Monaten von der Regierung diskutiert. Das Bundeskartellamt hatte in der vorvergangenen Woche mangelnden Wettbewerb in der Stromwirtschaft aufgrund der Marktmacht von E.ON, RWE, Vattenfall und EnBW kritisiert. Ein Marktmissbrauch sei jedoch nicht nachweisbar, konstatierte das Bundeskartellamt in einer Sektoruntersuchung zum Strommarkt.
„Dass der Nachweis eines solch missbräuchlichen Verhaltens in Märkten, die von wenigen Unternehmen beherrscht werden, nahezu unmöglich ist, wissen Kartellrechtler seit Jahren“, kritisiert der Geschäftsführer des Bundesverbandes Neuer Energieanbieter, Robert Busch, die aktuelle Diskussion im EPID. Gerade deshalb brauche man ein Entflechtungsgesetz, um Marktbeherrschung auch ohne den Nachweis von Marktmissbrauch aufbrechen zu können. Ein Entflechtungsgesetz könne jedoch nur ´Add-on´ sein, da es für die Schaffung von mehr Wettbewerb nicht ausreiche. Notwendig seien wesentlich praxisbezogenere Ansätze wie beispielsweise eine spezifische Förderung des Baus hocheffizienter Kraftwerke durch neue Marktteilnehmer.









