(openPR) Experte des Netzwerks von Berater-Lotse.de warnt vor dem Abschluss illiquider Anlageprodukte
Mit dem Näherrücken des beruflichen Ruhestandes sollten Kapitalanleger ihre Vermögensstruktur unter die Lupe nehmen und bei Bedarf an die veränderten Anforderungen anpassen. Vor allem dann, wenn auch den Kapitalanlagen im Rentenalter regelmäßige Erträge als Zusatzeinkommen erwirtschaftet werden sollen, gilt es, einen Teil des Vermögens umzuschichten. Dafür ist es erforderlich, dass die betreffenden Vermögenswerte zügig liquidiert werden können.
„Dafür ist es erforderlich, dass die bestehenden Kapitalanlagen in ihrer Liquidität und Verfügbarkeit so gestaltet sind, dass eine Umschichtung problemlos möglich ist“, betont Wolfgang Morlock, zertifizierter Finanzplaner in Mainz und Mitglied des Experten-Netzwerks Berater-Lotse.de. Häufig sei jedoch zu beobachten, dass gerade zwischen dem 50. und 60. Lebensjahr illiquide Anlageprodukte wie beispielsweise geschlossene Fonds oder außerbörslich platzierte Wertpapiere abgeschlossen werden, die über Jahre hinweg nicht veräußert oder in andere Anlageformen umgeschichtet werden können.
Verschärft wird diese Problematik oftmals noch dadurch, dass die damit verbundenen unternehmerischen Risiken eintreten und der Anleger am Ende der geplanten Laufzeit Verluste einfährt. „In solchen Fällen müssen Anleger bei gestiegenem Liquiditätsbedarf nicht nur die Zinskosten für die Zwischenfinanzierung illiquider Kapitalanlagen in Kauf nehmen, sondern auch noch substanzielle Verluste“, so Finanzexperte Morlock. Dass geschlossene Fonds vor Ablauf der Anlagefrist über so genannte Zweimarkt-Plattformen an andere Anleger verkauft werden können, sei für viele Anleger eine eher illusorische Vorstellung. „Wenn überhaupt Handel stattfindet, dann oftmals nur mit deutlichen Preisabschlägen, die letztlich der Verkäufer als Verlust verbuchen muss.“
Ob sich der Finanzvermittler, der die unflexiblen Beteiligungsmodelle verkauft hat, zur Verantwortung ziehen lässt, hängt von den individuellen Umständen ab. Hier müsse gegebenenfalls ein fachkundiger Anwalt prüfen, ob aufgrund von mangelhafter Beratung ein Anspruch auf Schadenersatz durchsetzbar sei, so Morlock. Da dieser Nachweis oft schwer zu führen ist, rät der Finanzplaner zu vorausschauenden und liquiditätsorientierten Anlagestrategien und zur Konsultation von Anlageprofis, die ihre Beratung auf Honorarbasis anbieten und frei von Provisionsinteressen agieren können. Wer nach dieser Prämisse vorgehe, bekommt nicht die Produkte angeboten, die dem Verkäufer die höchsten Vermittlungsprovisionen bringen, sondern kann gemeinsam mit dem Berater eine langfristig fundierte Vermögensstrategie aufbauen und damit in späteren Jahren die Liquiditätsfalle erfolgreich umgehen.








