(openPR) Insolvenzversicherung Reiseveranstalter - Kundenschutz per Gesetz
Gemäß des Bürgerlichen Gesetzbuches (§ 651 k BGB) besteht seit 1994 für Reiseveranstalter die Pflicht, eingenommene Kundengelder gegen Insolvenz- und Zahlungsunfähigkeit abzusichern. Dies gilt sowohl für komplette Reisepreiszahlungen als auch für Anzahlungen. Die Absicherung dieser Kundengelder kann mithilfe einer Insolvenzversicherung für Reiseveranstalter vorgenommen werden. Mit deren Abschluss erhält der Reiseveranstalter sogenannte Sicherungsscheine auf deren Grundlage die Insolvenzversicherung Reiseveranstalter erfüllt wird. Denn diese können im Fall der Zahlungsunfähigkeit gegenüber dem Versicherer geltend gemacht werden. Ohne das Vorhandensein der entsprechenden Sicherungsscheine ist es Reiseveranstaltern gesetzlich untersagt, Zahlungen auf den Reisepreis zu fordern oder anzunehmen. Die Zuwiderhandlung gegen die Pflicht zur Insolvenzversicherung kann als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldstrafe geahndet werden. Diese beträgt derzeit bis zu 5.000 Euro.
Weiterhin wurde im Jahre 2003 auch eine gesetzliche Bestimmung zur Vereinheitlichung von Sicherungsscheinen erlassen. Diese sind demnach insbesondere hinsichtlich des Textes genau nach einem gesetzlichen Musterversicherungsschein zu gestalten. Bezüglich der Gestaltung in Farbe und Form sind jedoch den Reiseveranstaltern und Versicherern für die "Insolvenzversicherung Reiseveranstalter" Spielräume gegeben. Ein Sicherungsschein ist laut Gesetzgeber immer in Verbindung mit einer Reisebestätigung, angeheftet oder auf der Rückseite abgedruckt, zu übergeben.
Die Absicherungspflicht der Reiseveranstalter im Detail
Nicht jeder, der Reisen oder Kurzausflüge anbietet, gilt laut Gesetzgeber als absicherungspflichtiger Reiseveranstalter. Sobald jedoch mindestens zwei Einzelleistungen für eine Reise erbracht werden (wie Zugticket und Unterkunft) wird dies in den überwiegende Fällen als Reiseveranstaltertätigkeit gewertet. Als von der Absicherungspflicht befreit gelten Veranstalter, die Reisen nur gelegentlich und außerhalb eine Gewerbes organisieren und veranstalten. Auch die Anbieter und Veranstalter von Tagesreisen werden nicht als absicherungspflichtige Reiseveranstalter angesehen, sofern die Tagesfahrten weniger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtung beinhalten und einen Reisepreis von weniger als 75 Euro aufweisen. Auch Veranstalter, für die ein Insolvenzverfahren nicht zulässig ist (beispielsweise bestimmte juristische Personen des öffentlichen Rechts), sind von der Absicherungspflicht befreit. Mehr Auskünfte und Informationen hierzu geben sowohl Fachanwälte für Reiserecht als auch das Aktiv-Reise.Netz.
Die Inhalte einer Insolvenzversicherung Reiseveranstalter
Wie sieht der Kundenschutz durch eine Insolvenzversicherung Reiseveranstalters konkret aus? Diese Form der Versicherung sichert zum einen die erfüllten Zahlungen ab, wenn der Reiseveranstalter im Falle der Zahlungsunfähigkeit die Reiseleistungen nicht erbringen kann. Ebenfalls deckt sie eventuelle Aufwendungen bei Reiseabbruch, beispielsweise für die Rückreise ab. Dabei kann jedoch der jeweilige Versicherer seine Haftung pro Jahr auf 110 Millionen Euro einschränken.
Benötigte Unterlagen sowie Bedingungen zur Insolvenzabsicherung Reiseveranstalter
Um der Pflichtabsicherung gegen die eigene Insolvenz als Reiseveranstalter nachzukommen, müssen bei den jeweiligen Anbietern von Insolvenzversicherungen durch die Reiseveranstalter wichtige Unterlagen eingereicht werden. In den meisten Versicherungsverträgen sind Sicherheitsleistungen seitens der Reiseveranstalter für den Abschluss der Insolvenzversicherung gefordert. Bei Abschluss der Versicherung über das Aktiv-Reise.Netz ersparen sich meistens die Reiseveranstalter diese Kaution. Die Preise der einzelnen Sicherungsscheine orientieren sich dabei am Reisepreis. So liegen die durchschnittlichen Sicherungsscheinpreise bei etwa 3,00 Euro für Reisepreise bis 1.000 Euro bzw. bei 5,00 Euro für Reisepreise über 2.000 Euro. Hinzu kommt eine jährliche Versicherungsprämie.
Wie bei anderen Versicherungsangeboten auch, ist ein Online-Abschluss meist ebenso bei der Insolvenzversicherung Reiseveranstalter möglich. Oftmals ist mit dem Abschluss auch die Führung eines entsprechenden Gütesiegels des Versicherers für Werbezwecke möglich.
Mehr informationen erhalten Sie unter: http://www.aktiv-reise.net/vorteilsklub/insolvenzversicherung-reiseveranstalter/








