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Masterabschluss auch ohne Erststudium

04.01.201116:48 UhrWissenschaft, Forschung, Bildung

(openPR) Ganz neue Perspektiven eröffnen sich Berufstätigen nach der Novellierung des Hamburgischen Hochschulgesetzes im Juli. Zum Studium in einem Masterstudiengang war bisher allein berechtigt, wer ein Studium in einem grundständigen Studiengang erfolgreich beendet hatte (gemäß § 39 Absatz 1 Satz 1 HmbHG). Neuerdings kann ein weiterbildendes Masterstudium auch aufgenommen werden, wenn eine Eingangsprüfung bestanden wurde, in der Qualifikationen nachgewiesen werden, die einem Studium gleichwertig sind. ( § 39 Absatz 3 Satz 1 HmbHG). Berufstätige ohne oder mit abgebrochenem Studium haben damit deutlich bessere und mehr Möglichkeiten, nebenberuflich zu einem akademischen Abschluss zu kommen, da alle Hamburger Weiterbildungsmasterstudiengänge nun auch berufliche Qualifikationen bei ihren Bewerberinnen und Bewerbern berücksichtigen können.
Der weiterbildende Masterstudiengang Integrative Lerntherapie der Universität Hamburg bietet z. B. gerade Erzieherinnen, Logopädinnen oder Ergotherapeutinnen neue berufliche Perspektiven. Mit der Gesetzesnovellierung konnte Bewerberinnen und Bewerbern mit beruflichen Qualifikationen nun eine Eingangsprüfung angeboten werden. Dr. Marianne Nolte, Professorin an der Fakultät für Erziehungswissenschaften, Psychologie und Bewegungswissenschaften, hat das weiterbildende Masterstudium Integrative Lerntherapie mitentwickelt. Sie begrüßt die neuen Zulassungsmöglichkeiten ausdrücklich: “Ein Masterabschluss macht den hohen Qualitätsanspruch eines Studiums nach außen transparent und ist daher gerade für bereits im Beruf Stehende ohne akademischen Abschluss besonders attraktiv“, sagt Prof. Nolte. Mittlerweile haben bereits vier Hamburgerinnen mit beruflichen Qualifikationen die neue Möglichkeit genutzt und sich nach bestandener Zulassungsprüfung zum Masterstudium Integrative Lerntherapie eingeschrieben.

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