(openPR) Derzeitige Grenzwerte bieten keinen Schutz
Über gravierende Missbildungen bei Tieren und gesundheitliche Beeinträchtigungen bei Menschen durch Mobilfunk berichteten Teilnehmer einer Veranstaltung in Nussdorf am Inn, zu der die Burgerinitiative Funkbewusstsein Neubeuern und andere Organisationen eingeladen hatten. Die geltenden Vorsorge- und Grenzwerte bieten offenkundig keinen hinreichenden Schutz. Ein Rechtsstreit in der Schweiz wurde zugunsten eines Mobilfunkgegners entschieden.
Schon kurze Zeit nach Inbetriebnahme einer Mobilfunkanlage wurden auf einem Schweizer Bauernhof blinde Kälber geboren. Auch der Bauer selbst erlitt erhebliche gesundheitliche Beeinträchtigungen, so dass er zeitweise nicht mehr voll arbeitsfähig war. Gestutzt auf Untersuchungen der Universität Zurich, erwirkte er in einem Rechtsstreit gegen den Mobilfunkbetreiber, dass die Anlage abgebaut werden musste. Danach verschwanden die Symptome bei Mensch und Tier. Ein Bauer aus Deutschland berichtete von extremen Missbildungen und Totgeburten bei seinen Ferkeln, verursacht durch einen Mobilfunkmast in 300 m Entfernung zu seinem Hof, den er trotz Grundung einer Burgerinitiative und Ausschöpfung aller Rechtsmittel nicht verhindern konnte.
In der Diskussion wurden vor allem Fragen zu den geltenden Vorsorge- und Grenzwerten gestellt, die offenkundig viel zu hoch angesetzt sind. Kritik gab es auch an dem neuen digitalen Behördenfunk BOS-TETRA. Er leiste bei weitem nicht das, was versprochen wurde. Die Veranstaltung wurde aufgezeichnet. Die DVD kann bei der Burgerinitiative Funkbewusstsein www.funkbewusstsein.de ausgeliehen werden.
Mehr daruber in Wohnung + Gesundheit 137, Winter 2010, Seite 26










