openPR Recherche & Suche
Presseinformation

Verjährung - Sichern Sie jetzt Ihre Forderungen

Bild: Verjährung - Sichern Sie jetzt Ihre Forderungen
Rechtsanwalt Marcus Kaiser - Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte
Rechtsanwalt Marcus Kaiser - Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte

(openPR) Mannheim/München, 22.12.2010
Das Jahresende naht und mit ihm droht der Verlust vieler Forderungen. Gläubiger sollten jetzt noch die Möglichkeit nutzen, fällige Forderungen, insbesondere aus dem Jahre 2007, zu sichern. Viele Gläubiger unterschätzen die Verjährungsfrist und verzichten damit auf einen manchmal nicht unerheblichen Teil ihrer Forderungen gegenüber den säumigen Kunden. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nur noch 3 Jahre und damit einen unerwartet kurzen Zeitraum. Sie beginnt mit dem Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangte. Für geschäftsmäßige Forderungen aus dem Jahre 2007 bedeutet dies, dass entweder dem Schuldner noch vor dem 31.12.2010 ein Mahnbescheid zugestellt oder Klage auf Zahlung vor dem zuständigen Gericht erhoben werden muss - notfalls vorab Frist wahrend per Fax - um die Hemmung der Verjährung eintreten zu lassen. Auch wenn manche Gläubiger versuchen, noch vor Jahresende an ihre Schuldner Mahnungen zu versenden, hat dies auf den Eintritt der Verjährung keinen Einfluss. Lediglich der Eintritt in die Rechtsverfolgung der fälligen Forderung bietet ausreichend Schutz vor der Verjährung. Ist einmal Verjährung eingetreten, ist der Schuldner berechtigt, die Zahlung zu verweigern. Gläubiger sollten deshalb vor Jahresende noch rechtzeitig anwaltlichen Rat einholen. Weitere Informationen erhalten Interessierte auch unter www.kaiser-und-kollegen.de.

Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.

Verantwortlich für diese Pressemeldung:

News-ID: 496908
 1523

Kostenlose Online PR für alle

Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen

Jetzt gratis starten

Pressebericht „Verjährung - Sichern Sie jetzt Ihre Forderungen“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:

PM löschen PM ändern
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.

Pressemitteilungen KOSTENLOS veröffentlichen und verbreiten mit openPR

Stellen Sie Ihre Medienmitteilung jetzt hier ein!

Jetzt gratis starten

Weitere Mitteilungen von Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte

Bild: Kanzlei Kaiser & Kollegen expandiert weiter / Zweigstelleneröffnung in SüdhessenBild: Kanzlei Kaiser & Kollegen expandiert weiter / Zweigstelleneröffnung in Südhessen
Kanzlei Kaiser & Kollegen expandiert weiter / Zweigstelleneröffnung in Südhessen
Mannheim/München/Bensheim, 03.09.2012 Die Kanzlei Kaiser & Kollegen Rechtsanwälte eröffnet einen weiteren Kanzleisitz in Südhessen. „Mit dem Standort in Bensheim a. d. Bergstraße haben wir uns einen Platz in einem der wirtschaftsstärksten Räume in Deutschland gesichert“ so Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Marcus Kaiser. Die Kanzlei, mit dem Hauptstandort in Mannheim, wird auch am Kanzleisitz in Bensheim das komplette Angebot an Rechtsberatung und –vertretung zur Verfügung stellen. Sowohl Unternehmen wie auch Privatpersonen werden von dem umfangrei…
Bild: Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten - LG München I spricht MachtwortBild: Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten - LG München I spricht Machtwort
Erstattungsfähigkeit von Sachverständigenkosten - LG München I spricht Machtwort
Mannheim/München, 20.04.2012 Das Landgericht München I hat mit Urteil vom 13.01.2012 (Az. 17 S 24136/10) die HUK-COBURG Allgemeine Versicherung AG zur Zahlung von restlichen Sachverständigenkosten verurteilt. Geklagt hatte das national und international tätige Sachverständigenbüro Rainer Klotz in München vertreten durch die Kanzlei Kaiser & Kollegen in Mannheim. Gegenstand des Rechtsstreites waren Sachverständigenkosten aus der Begutachtung eines Fahrzeuges, welches unverschuldet durch einen Verkehrsunfall beschädigt wurde. Eintrittspflichtig…

Das könnte Sie auch interessieren:

Bild: Anlegeranwälte warnen vor Ablauf der Verjährungsfrist bei Schrottimmobilienfällen aus den Jahren 2002 und 2003Bild: Anlegeranwälte warnen vor Ablauf der Verjährungsfrist bei Schrottimmobilienfällen aus den Jahren 2002 und 2003
Anlegeranwälte warnen vor Ablauf der Verjährungsfrist bei Schrottimmobilienfällen aus den Jahren 2002 und 2003
… finanzierte Immobilienkapitalanlagen, so genannte Schrottimmobilien, investiert haben, drohen kurzfristig zu verjähren. „Hier sollten Betroffene unbedingt zeitnah Rat einholen und verjährungshemmende Maßnahmen ergreifen“, raten Marcus Hoffmann und Mirko Göpfert, geschäftsführende Partner der auf Bank-, Kapitalanlage- und Immobilienrecht spezialisierten Kanzlei …
Bild: Zum Jahresende bloß kein Geld verlieren: Wie Gläubiger dem Damoklesschwert Verjährungsfrist entkommenBild: Zum Jahresende bloß kein Geld verlieren: Wie Gläubiger dem Damoklesschwert Verjährungsfrist entkommen
Zum Jahresende bloß kein Geld verlieren: Wie Gläubiger dem Damoklesschwert Verjährungsfrist entkommen
Zum Jahresende 2018 müssen Firmen und deren Buchhaltungen jede Menge Fristabläufe im Blick behalten. Eine der wichtigsten ist die Frist zur Verjährung von Forderungen. Lässt man sie untätig verstreichen, dann lässt man möglicherweise erhebliche Summen an Geld liegen. Stichtag ist der 31.12. – und zwar völlig unabhängig davon, zu welchem Datum im Laufe …
Bild: Achtung Verjährung zum 31.12.2020Bild: Achtung Verjährung zum 31.12.2020
Achtung Verjährung zum 31.12.2020
Zum 31.12.2020 droht gemäß § 195 BGB die Verjährung von Forderungen aus dem Jahr 2017. Bei der regelmäßigen Verjährungsfrist kommt es in der Regel nicht darauf an, wann die Rechnung erstellt wurde. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, und der Gläubiger von seinem Anspruch Kenntnis erlangt …
Bild: Zum Jahresende: Rechnungen - die Sie nicht vergessen solltenBild: Zum Jahresende: Rechnungen - die Sie nicht vergessen sollten
Zum Jahresende: Rechnungen - die Sie nicht vergessen sollten
… dreistellige Millionenbeträge. Für die Geltendmachung Ihrer Ansprüche ist eine zeitliche Grenze gesetzt. Das heißt auch, nach Ablauf der gesetzlichen Frist kann der Schuldner sich auf die Verjährung seiner Schuld berufen und die Erfüllung des Anspruchs - also die Zahlung - verweigern. Dies bedeutet für Sie als Gläubiger, dass Sie Ihren Anspruch nicht mehr …
Bild: Achtung Forderungsverjährung zum 31.12.2016Bild: Achtung Forderungsverjährung zum 31.12.2016
Achtung Forderungsverjährung zum 31.12.2016
Firmen sollten sich spätestens jetzt mit der zum 31.12.2016 anstehende Verjährung auseinandersetzen. Bei der regelmäßigen Verjährungsfrist kommt es nicht darauf an, wann die Rechnung erstellt wurde. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt vielmehr mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, und der Gläubiger von seinem Anspruch …
Bild: Zum Jahresende Verjährungsfristen von Forderungen beachtenBild: Zum Jahresende Verjährungsfristen von Forderungen beachten
Zum Jahresende Verjährungsfristen von Forderungen beachten
… GFKL-Gruppe gehörenden Zyklop Inkasso Deutschland GmbH aus Krefeld: „Viele Ansprüche werden von den Gläubigern nicht rechtzeitig geltend gemacht. Zum Teil liegt dies daran, dass die Verjährungsfristen gar nicht bekannt sind, zum Teil auch daran, dass viele Forderungsinhaber mit der Beitreibung so lange zögern, bis es auf einmal zu spät ist!“ Für die …
Bild: Jetzt zum Endspurt bei offenen Zahlungsansprüchen ansetzenBild: Jetzt zum Endspurt bei offenen Zahlungsansprüchen ansetzen
Jetzt zum Endspurt bei offenen Zahlungsansprüchen ansetzen
Verjährungsfrist droht zum 31.12.2009 Herdorf - Existenzgründer, Selbständige und Freelancer aufgepasst: Die besinnliche Adventszeit muss vielleicht noch ein wenig warten, denn jetzt sollten alle offenen Forderungen noch einmal überprüft werden – es droht nämlich die Verjährungsfrist. „Oft sitzen am Jahresende Unternehmer panisch vor einem ganzen Stapel …
Bild: Forderungen aus 2009 drohen zu verjährenBild: Forderungen aus 2009 drohen zu verjähren
Forderungen aus 2009 drohen zu verjähren
… viele zivilrechtliche Forderungen aus dem Jahr 2009. Wer noch ältere offene Rechnungen hat, sollte also rechtzeitig aktiv werden. Normalerweise verjähren Forderungen nach 3 Jahren. Die Verjährung beginnt dabei (siehe § 199 BGB) • mit dem Schluss des Jahres, in dem • der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger hiervon weiß. Wenn also bspw. am 06.07.2009 …
Bild: Ab wann verjähren Forderungen?Bild: Ab wann verjähren Forderungen?
Ab wann verjähren Forderungen?
Mit Ablauf des 31.12. eines jeden Jahres verjähren alle Zahlungsansprüche des täglichen Geschäftsverkehrs, die der regelmäßigen Verjährungsfrist (3 Jahre) unterliegen. Ende 2018 verjähren also die Forderungen, die 2015 entstanden sind. Wichtige Informationen zu Verjährungsfrist und Mahnverfahren finden Sie hier. Das bedeutet, dass sich nach Ablauf der …
Bild: Was Unternehmen beim Thema Verjährung beachten müssenBild: Was Unternehmen beim Thema Verjährung beachten müssen
Was Unternehmen beim Thema Verjährung beachten müssen
Prüfen Sie spätestens jetzt Ihre Forderungen auf die zum 31.12.2015 anstehende Verjährung. Bei der regelmäßigen Verjährungsfrist kommt es nicht darauf an, wann die Rechnung erstellt wurde. Die regelmäßige Verjährungsfrist beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem die Forderung entstanden ist, und der Gläubiger von seinem Anspruch Kenntnis erlangt hat …
Sie lesen gerade: Verjährung - Sichern Sie jetzt Ihre Forderungen