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Neues Seminar Online Journalismus - Start 29.12.2010 - noch wenige Plätze frei

21.12.201018:21 UhrMedien & Telekommunikation

(openPR) Kommunikation
Online Journalismus Text und Bild
Berufsbildungsseminare der Akademie der Kulturen NRW (ADK NRW) zur Qualifizierung zum Onlineredakteur Text und Bild.
- Förderung mit BILDUNGSSCHECK NRW oder BILDUNGSPRÄMIE möglich.
29.12.2010-13.04.2011, jew. mittwochs 18.45-21.15h und Mo, 11.4., Seminar / Ausbildung


Ort: Wissenschaftspark, Munscheidstr. 14, Gelsenkirchen
Dozentinnen: Dr. Henrike Alfes · 48 Uh, 1000¤, Erm. n.V. · Akademie der Kulturen NRW. Nr:GEW.10.12.29.1

Der Basiskurs zum Onlineredakteur besteht aus 48 Unterrichtsstunden Theorie an 16 Abenden plus Praxisübungen.

Der Kurs bietet die Basisausbildung zum Online-Redakteur Text und Bild am Beispiel des RSN Netzwerkes.

RuhrStadt Netzwerk entwickelt sich aktuell zu einem vorbildlichen Portal für regionale Informationen aus der Region der 53 Städte der Kulturhauptstadt 2010 (www.ruhrstadt-netzwerk.de).

Die Kursteilnehmer werden schwerpunktmäßig im journalistisch korrekten Erarbeiten von Texten ausgebildet, dazu aber auch in Basiskenntnissen in Fotografie und Video, wie auch hinsichtlich sozialen Netzwerken und Online-Marketing.

Durch Praxistests für Text und Fotos bekommen die Absolventen gute Übung für einen möglichen Berufsweg als Online-Journalist. Auch als berufliche Zusatzqualifikation für Journalisten geeignet.

Kursinhalte:
1. Grundinformationen
RSN die Ziele: Inhalte und strategische Allianzen
Grundinformationen Online-Recht (Bild, Text)
2. Grundlagen des journalistischen Schreibens
Sprache, Kommunikation, Medien, Internet
3. Grundformen des Journalismus
a) Nachricht - b) Bericht - c) Reportage - d) Interview - e) Kommentar - f) Glosse
4. Grundformen des Online-Journalismus
a) Sprache - b) Medium - c) Zielgruppe - d) Themenfindung
5. Recherche
6. Absprachen und Vorgehensweisen
Die Einheiten 2 – 4 werden theoretisch eingeführt und mit praktischen Schreibübungen versehen.
7. Grundlagen Onlineredaktion Bild
a) Bildgestaltung - b) Fototechnik - c) Videotechnik
8. IT und allgemeine Technik
a) Einführung RSN-Portal - b) Vorbereiten von Texten und Bildern
b) Hochladen von Texten und Bildern
c) Einführung in die Administration
9. SEO, SMM
a) Grundinformationen Onlinemarketing
b) Basiskurs SEO( Search Engine Optimization) und SMM (Social Media Marketing)
10. Praxisübungen
Die Praxisübungen beinhalten Redaktionsbeiträge, und / oder ausführliche Fotoserien. Die
Redaktionsbeiträge beinhalten im Regelfall auch Fotos, die Ergänzungen zum Textbeitrag sind.

Es wird von regelmäßiger Teilnahme ausgegangen. Entsprechend den Ergebnissen einer
Abschlussprüfung werden am Ende des letzten Kurstages Zertifikate vergeben.


Die DozentInnen:
Dr. Henrike Alfes arbeitet seit vielen Jahren als Journalistin und Dozentin für verschiedene Medien und Bildungsträger. Sie schrieb u.a. für die ZEIT, die Wirtschaftswoche und das Magazin des Wissenschaftszentrums NRW. Außerdem war sie als Redakteurin für den Offenen Kanal Essen
tätig und arbeitete in diesem Zusammenhang auch in der Ausbildung junger Fernsehjournalisten.
An den Universitäten Essen und Halle/Saale hielt sie Medien- und Journalismuskurse ab und führte u.a. auch für die ÖTV Fortbildungsveranstaltungen zum Printjournalismus durch. Als freie Texterin und Lektorin arbeitete sie intensiv im schreibenden Bereich und bildete interessierte Laien in den Grundlagen des Textens aus.
Jörg Küpperfahrenberg, Rechtsanwalt
Magnus Pomm, High-End Fotografie, MediaBerater
Michael Reichenbach, Vorsitzender der Prüfungskommission IT bei der IHK Essen


b) Förderungsmöglichkeiten
1. Bund – die Bildungsprämie - gibt es jährlich, jeweils bis zu 500 Euro
http://www.bildungspraemie.info/

Bedingung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist, dass man erwerbstätig ist und eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet. Maßgeblich für die Bildungsprämie ist ein zu versteuerndes Einkommen laut Einkommensteuerbescheid von maximal 25.600 Euro bei Alleinstehenden bzw. 51.200 Euro bei gemeinsam Veranlagten unter Berücksichtigung der Kinderfreibeträge, so wie sie im Einkommensteuerbescheid oder in einem vergleichbaren Nachweis belegt werden können. Wer eine Weiterbildungsmaßnahme in Anspruch nimmt, bekommt im Rahmen der Bildungsprämie einen so genannten Prämiengutschein, der die Hälfte der Weiterbildungskosten bis maximal 500 Euro abdeckt.

Wer wird gefördert?
Erwerbstätige in verschiedenen Formen, Angestellte, Selbständige, mithelfende Familienangehörige und Berufsrückkehrer/innen.

Nicht gefördert werden:
• Frauen und Männer, die ALG I oder ALG II erhalten
• Frauen und Männer, die Anspruch nach dem AFBG (Meister-Bafoeg) haben
• Frauen und Männer ohne Arbeitserlaubnis für Deutschland
• Schülerinnen und Schüler sowie Auszubildene, Studierende oder Rentner/innen und Pensionäre

2. Bildungsscheck NRW 500 Euro nur alle 2 Jahre,
Wie bisher haben Erwerbstätige die Möglichkeit bis zu 50 Prozent der Kosten einer beruflichen Weiterbildung erstattet zu bekommen. Seit Juni 2007 wird allerdings der Förderhöchstbetrag verringert, nämlich von 750 auf 500 Euro.

Zu den empfangsberechtigten Beschäftigten zählen:
• berufstätige Personen, also Lohn- und Gehaltsempfänger aus Unternehmen oder Organisationen, die mindestens einen und höchstens 249 Beschäftigte aufweisen
• für ein Unternehmen in NRW tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind und in einem sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen
• Geschäftsführer, die nicht Eigentümer oder Teileigentümer des Unternehmens sind
• geringfügige Beschäftigte, Teilzeitbeschäftigte, Beschäftigte mit Zeitvertrag und Minijobber
• noch Beschäftigte, aber kurz vor der Arbeitslosigkeit stehende Personen
• Beschäftigte in Mutterschaftsurlaub oder Elternzeit
• im Unternehmen mithelfende Familienangehörige (ohne andere Hauptbeschäftigung)
• mitarbeitende Eigentümer / Betriebsinhaber in den ersten fünf Jahren nach Gründung des Unternehmens

Zu den empfangsberechtigten Unternehmen zählen:
• kleine und mittlere Unternehmen und Organisationen, die mindestens einen und höchstens 249 Beschäftigte aufweisen
• bei der Berechnung der Beschäftigtenzahl eines Unternehmens sind zu berücksichtigen: a) Lohn und Gehaltsempfänger, b) für das Unternehmen tätige Personen, die in einem Unterordnungsverhältnis zu diesem stehen und nach nationalem Recht Arbeitnehmern gleichgestellt sind, c) mitarbeitende Eigentümer, d) Teilhaber, die eine regelmäßige Tätigkeit in dem Unternehmen ausüben und finanzielle Vorteile aus dem Unternehmen ziehen

Zu den nicht empfangsberechtigten Personen zählen:
• Beschäftigte des Öffentlichen Dienstes
• Betriebsinhaber oder Eigentümer eines Unternehmens, dessen Gründung
• 1 EURO-Jobber (für diese Gruppe sind die ARGEN/Optionskommunen zuständig)
• Auszubildende
• ALG I- und ALG II-Empfänger (für diese Gruppe ist die Arbeitsagentur zuständig)

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