(openPR) Heilbronn, 21. Dezember 2010. Nun ist es wieder soweit, die weiße Pracht lockt die Skifahrer, gerade jetzt in den Weihnachtsferien, hinaus auf die Pisten und Loipen. Allerdings kann es beim Skivergnügen durch Fahrlässigkeit zu extremen Unfällen kommen, wie das Beispiel des ehemaligen thüringischen Ministerpräsidenten, Dieter Althaus, im Jahre 2009 gezeigt hat.
Schnell kann es durch eine Unachtsamkeit zu einem schwerwiegenden Unfall kommen, bei dem der Skifahrer, aber auch Dritte verletzt werden können. Jeder, der für einen Schaden verantwortlich gemacht werden kann, ist in voller Höhe schadensersatzpflichtig. So will es das Bürgerliche Gesetzbuch. Schadensersatzansprüche von Dritten, die den eigenen finanziellen Ruin bedeuten können, werden über eine Privathaftpflichtversicherung gedeckt.
Was ist aber mit der eigenen Absicherung? Die möglichen Folgen eines Sturzes reichen von kleinen Prellungen und Brüchen bis hin zur Querschnittslähmung, ernste Kopfverletzungen oder gar im schlimmsten Fall zum Tod. Die nötige Absicherung bietet eine private Unfallversicherung. Bei Vertragsabschluss sollte darauf geachtet werden, dass die Versicherung auch Bergungskosten übernimmt.
Die Privathaftpflichtversicherung sollte mit mindestens drei Millionen Euro Versicherungssumme abgeschlossen werden oder nach Möglichkeit noch höher. Auch eine Unfallversicherungssumme sollte in ausreichender Höhe abgeschlossen werden. Eine Versicherungssumme von mindestens 100.000 Euro als Grundsumme mit einer Progression von mindestens 350 Prozent sowie Bergungskosten von bis zu 10.000 Euro sollte gewählt werden, empfiehlt die Heilbronner Verbraucherorganisation GELD UND VERBRAUCHER e.V.
Mehr Informationen zum Thema inkl. Kostensenkungstipps können kostenlos unter dem Stichwort "Wintersport und Versicherungen" bei der GELD UND VERBRAUCHER e. V. (GVI) Neckargartacher Str. 90, 74080 Heilbronn, Tel. (0 71 31) 9 13 32-0, Fax: (0 71 31) 9 13 32-119 oder per E-Mail
angefordert werden.













