Gesetzesänderungen zum 01.01.2011
(openPR) Rechtsanwälte Ebener & Siebold möchten an dieser Stelle über einige unbekannte und in der breiten Öffentlichkeit nicht diskutierte Änderungen des SGBII berichten: Hier ist an erster Stelle die Verschärfung der Überprüfungsmöglichkeiten der oftmals rechtswidrigen Bescheide der Arbeitsgemeinschaften/Jobcenter/Optionskommunen zu nennen.
Bisher konnten Betroffene eine Überprüfung der Bescheide auch nach deren Bestandskraft gemäß § 44 SGB X vier Jahre lang herbeiführen. Diese Frist wird auf ein Jahr gekürzt. Wir raten daher allen Betroffenen, die beispielsweise einen langwierigen Rechtsstreit bezüglich ernährungsbedingten Mehrbedarf, oder bezüglich der Kosten der Unterkunft oder sonstiger Streitgegenstände, die mehr als ein Bewilligungsabschnitt betreffen führen müssen, entsprechende Überprüfungsanträge gemäß § 44 SGB X für die nicht direkt streitgegenständlichen Bewilligungsabschnitte noch dieses Jahr zu stellen.
Noch in diesem Jahr gestellte Überprüfungsanträge wirkten volle vier Jahre zurück. Ab Januar 2011 ist dies nicht mehr möglich und die Rückwirkung beträgt maximal ein Jahr.
Eine sehr interessante Zusammenfassung zum neuen Gesetz findet sich übrigens im Gutachten von Prof. Dr. Münder, welches dieser im Auftrag des DGB erstellt hat.
Hier nachzulesen:
http://www.dgb.de/presse/++co++104d6b5e-fe17-11df-463e-00188b4dc422
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