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HOAI

10.02.201008:16 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Beratungsbedarf im Baurecht unverändert hoch

Umfassende Änderungen der baurechtlichen Gesetzesgrundlagen und in der Rechtsprechung bringen nicht zwangsläufig Verbesserungen für die beteiligten Kreise.
Die Änderung der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) ist ein weiteres Beispiel dafür, dass Gesetzesänderungen nicht zwangsläufig zu Verbesserungen führen und gleichfalls Vereinfachungen für die Betroffenen mit sich bringen. Der festgestellte Beratungsbedarf ist ein eindeutiges Zeichen hierfür.

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