(openPR) Am 29.04.2009 hat das Bundeskabinett die neue HOAI 2009 verabschiedet.
Anhand der Empfehlungen seiner Ausschüsse hat der Deutsche Bundesrat am 12.06.2009 der Verordnung über die Honorare für Architekten und Ingenieure (HOAI) zugestimmt.
Die neue HOAI macht ein völliges Umdenken notwendig.
Auftraggebern und Auftragnehmern wird durch die neue HOAI in weiten Bereichen Abschlussfreiheit und Inhaltsfreiheit eingeräumt.
Ziel der neuen HOAI ist unter anderem die Abkopplung der Honorare von den Baukosten.
So erhalten die Parteien hinsichtlich der anrechenbaren Kosten die Möglichkeit zum Abschluss einer Vereinbarung hinsichtlich der Baukosten (Baukostenvereinbarung).
Die Besonderen Leistungen werden einem unverbindlichen Anhang zugewiesen.
Ziel dieser Veranstaltung ist die Einführung in die neue HOAI, die übrigens auch äußerlich völlig umgestaltet wurde (statt 103 nur noch 56 Paragraphen, völlig neuer Aufbau).
Aus dem Inhalt der Veranstaltung:
1. Die neue HOAI als „Inländer-HOAI“: Was heißt das?
2. Abkopplung des Honorars von den Baukosten
• Kostenberechnungsmodell: Kostenberechnung als ausschließliche Grundlage für die Honorarermittlung?
• Kostenvereinbarungsmodell: Wann und welche anrechenbaren Kosten können als Grundlage der Honorarermittlung vereinbart werden?
• Was besagt das neue Bonus-/Malus-System?
3. Wegfall verbindlicher Stundensätze: Welche Stundensätze können künftig vereinbart werden?
4. Wie werden künftig Besondere Leistungen, die sich nur noch in einem unverbindlichen Anhang zur HOAI befinden, abgerechnet?
5. Planen und Bauen im Bestand: Welche Änderungen bringt die neue HOAI?
6. DIN 276: Welche Fassung ist künftig für die Honorarermittlung zu verwenden?
7. Herausnahme der gutachterlichen und beratenden Tätigkeiten aus der HOAI
8. Welche sonstigen Änderungen ergeben sich bei den einzelnen Leistungsbildern?
9. Was wird aus dem Mindestpreischarakter der HOAI?
10. Was ist künftig bei der Vertragsgestaltung zu beachten?
11. Übergangsregelung: Ab wann und für welche Verträge gilt die neue HOAI 2009?
12. Honoraranhebung von 10%: Kann sie schon jetzt für künftige Verträge vereinbart werden?
Teilnehmerkreis:
Architekten, Ingenieure, verantwortliche Mitarbeiter bei öffentlichen Auftraggebern
Sollten Sie Interesse an dieser Veranstaltung haben und weitere Informationen zu Veranstaltungsorten und Veranstaltungsterminen wünschen, so wenden Sie sich gerne unter

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Schneider