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Jahreswechsel: Versicherungsschutz auf dem Prüfstand

(openPR) Drei-Jahres-Frist beim Wechsel in die Private Krankenversiche-rung fällt zum Jahresende
• Riester- und Rüruprente: Abschluss noch in diesem Jahr sichert staatliche Förderung
• Umzug: Meldung an Versicherer vermeidet Unterversicherung




Köln, 13. Dezember 2010 – Viele Menschen überlegen zum Jahreswechsel, mit welchen Vorsätzen sie ins neue Jahr gehen wollen. Manche nehmen den Jah-reswechsel auch als Anlass, die eigenen finanziellen Verhältnisse zu überdenken und neu zu sortieren. Dazu sollte nach Ansicht von Ulrich Neumann, Leiter des Maklervertriebs der Gothaer, auch ein Blick auf den eigenen Versicherungs-schutz gehören. „Gesetzliche Veränderungen, der Ablauf von Fristen, aber auch Veränderungen im persönlichen Lebensumfeld machen dies nötig.“.

Kürzere Wartezeit beim Wechsel in die Private Krankenversicherung
Eine dieser Gesetzesänderungen betrifft den Wechsel in die Private Krankenver-sicherung. Denn ab 2011 dürfen Arbeitnehmer mit Ablauf des Kalenderjahres in die Private Krankenversicherung wechseln, in dem ihr Gehalt die Versicherungs-pflichtgrenze übersteigt. Voraussetzung: Das Gehalt wird voraussichtlich auch im Folgejahr oberhalb dieser Grenze liegen. Bisher mussten Wechselwillige drei Jahre darüberliegen. „Da diese Änderung bereits am 31. Dezember 2010 in Kraft tritt, können Arbeitnehmer, deren Gehalt die Versicherungspflichtgrenze im Jahr 2010 überschritten hat, gleich zum Jahresbeginn wechseln“, erklärt Neumann. 2011 sinkt zudem die Grenze um 450 Euro auf 49.500 Euro.

Gehaltserhöhung: Mehr Krankentagegeld ohne neue Gesundheitsprüfung
Zum Jahreswechsel stehen oft Beförderungen, neue Aufgabengebiete oder ein Wechsel der Position an. Damit steigen oft auch die Gehälter von Arbeitneh-mern, manchmal ändert sich zeitgleich die vertraglich festgelegte Lohnfortzah-lung im Krankheitsfall. Schnellstmöglich sollte der Krankentagegeldvertrag an die neue persönliche Situation angepasst werden. Wichtig: Innerhalb von zwei Mo-naten nach der Änderung können Erhöhungen des Tagegeldes ohne erneute Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeiten vereinbart werden.

Riester: Erhalt der staatliche Zulagen kontrollieren
Wer über den Abschluss einer Riesterrente nachdenkt, sollte noch vor Ablauf des Jahres zu einer Entscheidung gelangen. „Denn nur bei Abschluss vor dem Jahreswechsel erhält man die staatliche Förderung für 2010“, so Neumann. Da-bei geht es um Zulagen in Höhe von 154 Euro für jeden Riestersparer und 185 Euro für alle Kinder, die vor und 300 Euro für alle Kinder, die nach dem 01.01.2008 geboren sind. Hinzu können umfangreiche steuerliche Vergünstigun-gen kommen. Personen, die bereits einen Riestervertrag haben, sollten kontrol-lieren, ob die Zulagen tatsächlich geflossen sind – sie können die Zulagen für 2008 und 2009 noch bis zum Jahreswechsel beantragen.

Rüruprente: Steuersparmodell für Gutverdiener
Gutverdienende Arbeitnehmer und Selbstständige können ihre Altersabsicherung verbessern und gleichzeitig Steuern sparen, indem sie eine Rüruprente ab-schließen – am besten noch in diesem Jahr. Denn dann sichern sie sich auch die kompletten Steuervorteile für 2010. Immerhin geht es hier um staatlich geförderte Altersvorsorgeaufwendungen von bis zu 20.000 Euro für Alleinstehende und von bis zu 40.000 Euro für Ehepaare pro Jahr. Von diesen Beträgen können derzeit insgesamt 70 Prozent von der Steuer abgesetzt werden.

Preis für Schutz gegen Berufsunfähigkeit und Krankheit altersabhängig
Die Beitragshöhe vieler Policen ist vom jeweiligen Eintrittsalter des Versicherten abhängig. Auch hier lohnt sich Warten nicht, denn dadurch wird der Versiche-rungsschutz teurer. „Die Berufsunfähigkeitszusatzversicherung ist so ein Fall“, erklärt Neumann. „Aber auch die Tarife in der Privaten Krankenversicherung zäh-len dazu“. Außerdem besteht das Risiko, mit zunehmendem Alter unter mehr Krankheiten zu leiden. Neben Beitragszuschlägen können auch Risikoaus-schlüsse die Folge sein.

Erhöhung der Hausrat-Versicherungssumme durch Wohnortwechsel
Handlungsbedarf könnte auch für Menschen mit einer Hausratversicherung be-stehen, die 2010 umgezogen sind und ihren Versicherer davon noch nicht in Kenntnis gesetzt haben. Sie riskieren im Schadenfall eine Kürzung der Leistung. Denn nicht selten ist mit dem Wechsel in eine andere Wohnung oder dem erst-maligen Bezug eines Hauses eine größere Wohnfläche verbunden. Dementspre-chend werden oft zusätzliche Einrichtungsgegenstände angeschafft. „In der Kon-sequenz steigt der Wert des Hausrates, und damit muss auch die Versiche-rungssumme angepasst werden“, so Neumann. Hinzu kommt: Oft ändert sich mit dem Wohnort auch die Tarifzone. Dann gilt ebenfalls eine andere Prämie.

Generelle Überprüfung der Leistungen
Schließlich bietet es sich an, zum Jahresende einmal die Leistungen aller beste-henden Verträge auf Höhe und Umfang zu überprüfen. Dabei gilt: „Je länger ein Vertrag besteht, desto höher ist die Wahrscheinlichkeit, dass er nicht mehr up to date ist“, warnt Neumann. Hier kann eine umfassende Beratung Abhilfe schaffen und Lücken schließen.

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