(openPR) Langsdorf, Dezember 2010 – Rund 100 Teilnehmer waren gekommen, um Ende November am Brandschutzsymposium der Lück Gebäudetechnik GmbH in Langsdorf den Vorträgen verschiedener Referenten zu lauschen. Nachdem Geschäftsführer Ingo Lück die Teilnehmer begrüßte übergab er das Mikrofon an Landrätin Anita Schneider, die als zuständige Dezernentin für Brandschutz im Beisein von Mario Binsch, Kreisbrandinspektor des Landkreises Gießen, das Symposium eröffnete. In Ihrer Ansprache lobte sie ausdrücklich das Engagement des Licher Unternehmens, das immer wieder mit interessanten Veranstaltungen auf sich aufmerksam macht.
Das Symposium richtete sich diesmal an Bauherren, Fachplaner, Architekten, ausführende Firmen, Facility Manager sowie Feuerwehren, Bauaufsichtsbehörden und Brandschutzbeauftragte. Nach einem kurzen Überblick des Tagesverlaufs startete Horst Marquard, damals Einsatzleiter der Feuerwehr bei einem Großbrand in Wettenberg, mit einem Einsatzbericht über den verheerenden Brand im Möbellager. Danach zog Diplom-Ingenieur Oliver Hilla vom Sachverständigenbüro für vorbeugenden Brandschutz die Teilnehmer in seinen Bann. Anschaulich und mit nachvollziehbaren Beispielen referierte er über Bauordnungsrecht und Sonderbauten sowie über Voraussetzungen für Brandschutz und Zuständigkeiten beim Brandschutz.
In den Pausen bot sich die Möglichkeit mit Fachpartnern, die ihre Produkte rund um das Symposium in einer Ausstellung zeigten, ins Gespräch zu gehen. Im letzten Vortrag vor der Mittagspause erläuterte Sven Wohnrade, Projektleiter Lück Gebäudetechnik und Mitglied der Freiwilligen Feuerwehr, die Rettungsbelüftung - auch „Entrauchung“ genannt. Auf die theoretische Erklärung folgte die Praxis. Die Mitarbeiter der Lück Gruppe und Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr, Friedhelm Langsdorf, Michael Höfeld, Mark Biedenkopf, Raphael Bender, Fabian Sult, Marco del So, Stephan Karber und Sebastian Jänisch zeigten anhand einer Vorführung das schnelle und richtige Entrauchen eines Gebäudes. Hierzu wurden die Sozialräume gegenüber der Kundendienstzentrale eingenebelt.
Nach der Mittagspause waren es die Rechtsanwälte Wolfgang Greilich MdL. und Jeanette Gorr der Kanzlei GHC Greilich, Hirschmann und Coll., die mit ihren Vorträgen nicht nur auf Änderungen für Brandschutz durch die Novelle der Hessischen Bauverordnung eingingen. Hauptthema waren die Verantwortlichkeiten bei mangelhaftem Brandschutz. Hierbei ging es hauptsächlich um die Haftung im Rahmen der Errichtung von Gebäuden sowie Architekten im Falle von Planungs- und Überwachungsfehlern, Haftung der ausführenden Unternehmen und Haftung bei bestehenden Gebäuden. Auch nach dem Symposium nutzten einige Teilnehmer die Möglichkeit, sich in lockerer Atmosphäre mit den Referenten auszutauschen. Im Anschluss an die Veranstaltung erhielten alle Teilnehmer eine Teilnahmebescheinigung, für die von der Architektenkammer acht Fortbildungspunkte vergeben werden.













