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Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid oder Klage

(openPR) Offene Rechnungen aus den letzten Jahren sollten Sie vor Ablauf des Jahres verstärkt prüfen.

Zum 31.12. verjähren wieder zahlreiche Forderungen. Ist beispielsweise Ihre Maklercourtage im Jahr 2007 entstanden, so tritt bei der hierfür geltenden dreijährigen Verjährungsfrist gem. §195 BGB die Verjährung am 31.12.2010 um 24:00 Uhr ein.

Die Verjährung ist eine Einrede, die der Schuldner geltend machen muss. In der Regel sind Schuldner über ihre Rechte aber gut informiert, so dass die Verjährung vermieden werden kann.

Um die Verjährung zu hemmen gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Die sicherste ist die Beantragung eines Mahnbescheides oder Erhebung einer Klage.

Bei Fragen wenden Sie sich gern jederzeit an mich.

Alexis Jung
Rechtsanwalt

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