Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid oder Klage
(openPR) Offene Rechnungen aus den letzten Jahren sollten Sie vor Ablauf des Jahres verstärkt prüfen.
Zum 31.12. verjähren wieder zahlreiche Forderungen. Ist beispielsweise Ihre Maklercourtage im Jahr 2007 entstanden, so tritt bei der hierfür geltenden dreijährigen Verjährungsfrist gem. §195 BGB die Verjährung am 31.12.2010 um 24:00 Uhr ein.
Die Verjährung ist eine Einrede, die der Schuldner geltend machen muss. In der Regel sind Schuldner über ihre Rechte aber gut informiert, so dass die Verjährung vermieden werden kann.
Um die Verjährung zu hemmen gibt es zahlreiche Möglichkeiten. Die sicherste ist die Beantragung eines Mahnbescheides oder Erhebung einer Klage.
Bei Fragen wenden Sie sich gern jederzeit an mich.
Alexis Jung
Rechtsanwalt
Diese Pressemeldung wurde auf openPR veröffentlicht.
Verantwortlich für diese Pressemeldung:aj-forderungsmanagement
Inh. Rechtsanwalt Alexis Jung
Heilbronner Str. 10,
10711 Berlin
Tel.:030 / 887 08 744
Fax: 030 / 887 08 746
E-Mail:
www.aj-forderungsmanagement.de
Über das Unternehmen
aj-forderungsmanagement betreibt für Privatpersonen und Unternehmen einen schnellen und effektiven Forderungseinzug. Zu den Dienstleistungen von aj-forderungsmanagement gehören sowohl die außergerichtliche Geltendmachung, als auch gerichtliche Durchsetzung der Zahlungsansprüche ihrer Kunden. Damit erhalten die Kunden anders als bei Inkassounternehmen alle Dienste aus einer Hand.
Kostenlose Online PR für alle
Jetzt Ihren Pressetext mit einem Klick auf openPR veröffentlichen
Jetzt gratis startenPressebericht „Hemmung der Verjährung durch Mahnbescheid oder Klage“ bearbeiten oder mit dem "Super-PR-Sparpaket" stark hervorheben, zielgerichtet an Journalisten & Top50 Online-Portale verbreiten:
Disclaimer: Für den obigen Pressetext inkl. etwaiger Bilder/ Videos ist ausschließlich der im Text angegebene Kontakt verantwortlich. Der Webseitenanbieter distanziert sich ausdrücklich von den Inhalten Dritter und macht sich diese nicht zu eigen. Wenn Sie die obigen Informationen redaktionell nutzen möchten, so wenden Sie sich bitte an den obigen Pressekontakt. Bei einer Veröffentlichung bitten wir um ein Belegexemplar oder Quellenennung der URL.