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Fundus Fonds 27: Was lief schief beim Verkauf?

10.12.201015:44 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft

(openPR) Die Financial Times Deutschland schrieb am 05.02.2009: „Das Grand Hotel Heiligendamm und andere Fundus-Fonds sollten hohe Erträge bringen. Jetzt sitzen die Anleger auf Verlusten“.

Man kann sich daher nur wundern, wie der Initiator Anno August Jagdfeld es immer wieder geschafft hat, Fondsanleger für eine Kapitalerhöhung zu gewinnen, setzte das Verbrauchermagazin „Finanztest“ bereits Anfang des Jahres 2007 neben dem Fundus-Fonds „Die Pyramide“ in Marzahn auch die Fundus-Fonds 29 und 34 auf die Warnliste, da es sich „um risikobehaftete geschlossene Immobilienfonds handele, die weit hinter den Erwartungen der Anleger zurückblieben“.



So verwundert es auch, wenn die „Pyramide“, die zu den „identitätsstiftenden Wahrzeichen des Bezirks Marzahn“ gehören sollte, einerseits schon ab dem Jahr 2003 hinter den Erwartungen zurückblieb, auch der Kapitaldienst für die langfristigen Bankdarlehen nicht geleistet werden konnten; andererseits laut notariellem Kaufvertrag vom April 2006 für einen Nettokaufpreis von EUR 17,0 Mio. verkauft wird, im Kaufpreis indes vom Käufer Buchgrundschulden für die Söhne des Herrn Jagdfeld über ca. EUR 10,0 Mio. übernommen wurden. Dies berichtet der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

„Ein Grundbuchauszug konnte hier Gewissheit verschaffen. Eine offensichtlich auf vier Söhne des Herrn Jagdfeld eingetragene Grundschuld ohne Brief zu EUR 10.225.000,00 war im Kaufpreis mitbeinhaltet und wurde von der Käuferin, einer in Gibraltar ansässigen Limited, mitübernommen“.

Dieser notarielle Kaufvertrag wird auch für die Anleger Fragen aufwerfen, müssen diese sich der Tatsache stellen, dass die zu einen Verkaufserlös von rund EUR 16,0 Mio. bei einem Gesamtvolumen von rund EUR 158,0 Mio. veräußerte „Pyramide“ für sie einen möglichen Totalverlust darstellt, wurden von der Fundus KG ursprünglich ja auch Ausschüttungen von 6% p.a. bis zum Jahr 2007 garantiert. „Viele geschädigte Fundus-Anleger haben diese Beteiligung wie auch weitere Fundus-Kommanditgesellschaften in gutem Glauben zur Altersvorsorge gezeichnet. Sie sitzen jetzt auf unrentablen Kapitalanlagen und müssen mit den eingetretenen Verlusten leben“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V., welche betroffenen Anlegern eine fachkundige Beratung um mögliche Schadensersatzansprüche gegen die Prospektverantwortlichen anrät.

„Zudem gilt es bei fremdfinanzierter Beteiligung grundsätzlich mögliche Ersatzansprüche gegen das beratende und die Einlage – zumindest teilweise – fremdfinanzierende Kreditinstitut fachkundig überprüfen zu lassen“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. weiter. Der BGH hatte in seiner Entscheidung vom 10.03.2009 die Rechte der Anleger nach erfolgtem Widerruf insoweit klargestellt, als dass im Rahmen der Rückabwicklung eines Darlehensvertrages die Bank grundsätzlich auch den ursprünglich aus eigenen Mitteln eingebrachten Teilbetrag zurückzuerstatten hat. Voraussetzung ist, dass es sich bei der Fondsbeteiligung und dem Darlehen um ein sogenanntes „Verbundgeschäft“ handelt, welches in der Regel vorliegt, wenn Grundgeschäft und Finanzierungsgeschäft eine wirtschaftliche Einheit bilden.

„Diese Entscheidung stellte die Ansprüche der Anleger gegenüber den Banken nach erfolgtem Widerruf klar und führte eindeutig zu einer Verbesserung der Rechtslage für die Anleger, die eine Fondsbeteiligung teilweise durch einen Kredit finanziert hatten“, so Bettina Wittmann vom Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V..

Der Schutzverein für Rechte der Bankkunden e.V. hat eine Interessengemeinschaft „Fundus-Fonds“ formiert, über welche sich interessierte Anleger unter E-Mail gerne informieren können.

Weitere Informationen ebenfalls unter E-Mail oder unter www.schutzverein.org.

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