(openPR) Seit Samstag, den 04. Dezember 2010 für alle deutschen Autofahrer offiziell die Winterreifenpflicht, zumindest unter gewissen Umständen. Da aktuell Schnee und Eis in Deutschland vorherrschen, stellt sich die Frage, worauf Auto- und Motorradfahrer momentan besonders achten müssen.
Der deutsche Bundesrat hat am 26.11.2010 beschlossen, dass Autos, Motorräder und LKW künftig Winterreifen aufziehen müssen, wenn Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Schneeglätte, Eis- oder Reifglätte herrscht. Eine generelle Winterreifenpflicht gibt es demnach weiterhin nicht. Da jedoch schwer abzusehen ist, ob man mit seinem Auto in oben beschriebene Witterungs- und Straßenzustände gerät, empfiehlt es sich, vorsorglich Winterreifen aufzuziehen. Eine zeitliche Beschränkung gibt es dafür ebenfalls nicht. Vorausschauende Autofahrer ziehen die Winterreifen auf, bevor der erste Schnee fällt, in der Regel also schon im Oktober, spätestens aber im November. So bleiben sie auch bei überraschenden Wintereinbrüchen geschützt. Als Eselsbrücke gilt hier die „O bis O-Regel“, die besagt, dass man die Winterreifen von Oktober bis Ostern fahren sollte.
Winterreifen, die dem neuen Gesetz entsprechen, müssen die Bezeichnung „M+S“ tragen. Die beiden Buchstaben stehen für „Matsch und Schnee“. Ob es sich dabei um einen reinen Winterreifen oder einen Ganzjahresreifen handelt, bleibt dem Autofahrer überlassen. Das Gesetz macht hier keinen Unterschied.
Die neue Regelung gilt für Auto- und Motorradfahrer sowie Busfahrer gleichermaßen. Auch LKWs bleiben nicht verschont, für sie gilt allerdings eine Einschränkung: die M+S-Reifen müssen nur auf den Antriebsachsen Winterreifen aufziehen.
Bei Verstoß gegen die neue Vorschrift werden Bußgelder von 40 Euro verhängt – bei Gefährung anderer Verkehrsteilnehmer sogar 80 Euro sowie ein Punkt in Flensburg. Auch der Versicherungsschutz kann ganz oder teilweise wegfallen, wenn bei glatter Fahrbahn Sommerreifen aufgezogen sind.