(openPR) Der diesjährige Winter hat die Autofahrer auf dem kalten Fuß erwischt – im wahrsten Sinne des Wortes. Denn dieser Winter ist so kalt wie lange nicht, dazu kommt auch noch die neue Winterreifen-Verordnung. Jetzt ist es endlich amtlich: Wer nun bei frostigen Straßenverhältnissen mit Sommerreifen unterwegs ist, muss tiefer in die Tasche greifen als vorher. Dabei hat der Gesetzgeber kein bestimmtes Datum vorgesehen, doch wenn die Straßenverhältnisse so sind, dass Schneeglätte, Schneematsch, Glatteis oder Eis- oder Reifglätte herrscht, dann müssen Winterreifen aufgezogen werden. Diese erkennt man an dem M&S-Symbol, das auf dem Reifen aufgeprägt sein muss. In den meisten Fällen kann man auch zusätzlich das Schneeflocken-Symbol erkennen. Und was ist mit Ganzjahresreifen? Auch die sind zugelassen, wenn sie über das notwendige M&S-Symbol verfügen. Wird man ab jetzt bei winterlichen Straßenverhältnissen von der Polizei angehalten, droht ein Bußgeld von 40 Euro. Behindert man auf seiner Rutschpartie gar andere Verkehrsteilnehmer, werden sogar 80 Euro fällig. Auch auf die Profiltiefe sollte man achten. Diese muss mindestens 1,6 Millimeter betragen, andernfalls gelten die Reifen als abgefahren. Die neue Regelung gilt für alle PKW, Motorräder und Busse, für LKW gilt eine leicht abgeschwächte Regelung. Notwendig wurde das neue Gesetz, nachdem ein Mann bei winterlichen Straßenverhältnissen in einen Laden gerutscht war und sein Fahrzeug lediglich mit Sommerreifen bestückt hatte. Das Oberlandesgericht Oldenburg sprach den Mann frei, weil es die alte Regelung mit der Formulierung einer „angemessenen Bereifung“ zu schwammig fand. Nun hat man schnell nachgesteuert und den Sachverhalt präzisiert. Die neue Regelung hat für einen regelrechten Ansturm auf Reifenhersteller gesorgt. Auf http://www.reifenshopvergleich.de/ gibt es nun einen Reifenshopvergleich, in dem alle wichtigen großen Reifenshops in einer Übersicht dargestellt und die einzelnen Konditionen vergleichend gegenübergestellt werden.