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Bankbürgschaft statt Mietkaution – MKB Mietkautions AG bringt SmartKaution auf den Markt

Bild: Bankbürgschaft statt Mietkaution – MKB Mietkautions AG bringt SmartKaution auf den Markt
Einfach mieten. Sicher vermieten.
Einfach mieten. Sicher vermieten.

(openPR) Anstatt große Geldsummen als Mietkaution für lange Zeit beim Vermieter zu hinterlegen, können Mieter bei SmartKaution.de rund um die Uhr und in nur wenigen Minuten eine sichere und unbefristete Bankbürgschaft erhalten. Hinter dem neuen Produkt steht die MKB Mietkautions AG, die das Bankbürgschaftsprodukt „SmartKaution“ in Zusammenarbeit mit der SWK Bank anbietet. Die Bankbürgschaft kann von Kunden online in Höhe der entsprechenden Mietkaution beantragt werden und rückt bei Neuabschluss eines Mietvertrages an die Stelle der Barkaution. Und bei bestehenden Mietverhältnissen kann die Bürgschaft nachträglich im Austausch gegen die Barkaution als Sicherheit für den Vermieter hinterlegt werden.



„Nach umfassender Prüfung des Marktes und der bereits vorhandenen Produkte haben wir die SmartKaution an eine Bankbürgschaft der SWK Bank gekoppelt. Wir sehen hier gegenüber dem herkömmlichen Mietkautionskonto – aber auch Modellen, die mit einem Versicherungssystem arbeiten – deutliche Vorteile für Mieter und Vermieter“, so Bernd Schlutt, Vorstand der Mietkautions AG mit Sitz in Berlin. Für SmartKaution zahlt der Mieter jährlich eine Gebühr in Höhe von 5 Prozent der Bürgschaftssumme sowie einmal ein Bearbeitungsentgelt von 120,00 Euro beim ersten und 30,00 Euro bei jedem nachfolgenden SmartKautionsvertrag. Für den Vermieter ist die SmartKaution kostenlos.

Für den Mieter entstehen mit der SmartKaution vor allem finanzielle Freiräume: Er kann die sonst durch Mietkaution gebundenen Mittel für andere Investitionen oder rentablere Anlageformen nutzen. „32 Milliarden Euro an privaten Mietkautionen liegen mit einer sehr niedrigen Verzinsung von durchschnittlich weniger als einem Prozent derzeit auf deutschen Sparbüchern“, erklärt Schlutt. „Hier sehen wir großes Potenzial für die erfolgreiche Etablierung der SmartKaution im deutschen Wohnungsmarkt.“ Für den Vermieter sind der deutlich geringere Verwaltungsaufwand durch den Wegfall von Kontoführungen und die Auszahlung der Mietkaution auf erstes Verlangen sowie der Verzicht auf die Einreden der Anfechtung, der Aufrechnung sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB entscheidende Argumente für die SmartKaution. Zudem erfolgt bei der Prüfung zur Gewährung einer SmartKaution bereits eine umfassende Bonitätsprüfung des Mieters seitens der SWK Bank. Daher rechnet die MKB Mietkautions AG vor allem seitens der Wohnungswirtschaft mit einer großen Nachfrage der SmartKaution. Sie können ihren erheblichen administrativen und finanziellen Aufwand für die Verwaltung von Mietkautionskonten deutlich reduzieren.

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