(openPR) Verflixt und zugeparkt: Da muss man dringend los, und dann stehen sie da und blockieren einen: die Autofahrer vom Typ „Hauptsache ich“ oder diejenigen, die immer „nur mal schnell wo reinspringen“ müssen - und dann nicht mehr gesehen werden. Vor allem in Großstädten kommt genau das täglich hundertfach vor. Wie kann man sich gegen die lästigen „Zuparker“ wehren. Dazu sind wir jetzt verbunden mit Roland Bunke. Er ist Redakteur der Auto-Bild in Hamburg. Hallo!
Ja, hallo!
Frage:
Wann darf ich jemanden abschleppen lassen, der mich zugeparkt hat?
Antwort:
Ja, wenn Sie auf öffentlichen Straßen und Plätzen blockiert werden durch einen Falschparker, müssen Sie die Polizei rufen. Denn dort darf nur die Polizei abschleppen lassen. Anders sieht es aus, wenn zum Beispiel ein Falschparker auf Ihrem privat gemieteten Stellplatz steht. Den dürfen Sie sofort entfernen lassen, weil er eine sogenannte Besitzstandstörung begeht. Der Falschparker muss die Kosten dafür dann auch tragen.
Frage:
Das heißt, dass ich selbst keinen Cent an das Abschleppunternehmen zahlen muss?
Antwort:
Es kommt darauf an, wie Sie sich mit dem Abschleppunternehmen einigen. Eventuell müssen Sie es vorschießen und dann im schlimmsten Fall beim Falschparker einklagen, wenn er nicht freiwillig zahlt. Oder Sie machen mit dem Unternehmen ab, dass es das abgeschleppte Fahrzeug nur gegen Erstattung der Kosten herausrückt.
Frage:
Wie lange muss ich warten, bis ich ein Fahrzeug abschleppen lassen darf bzw. wann tut dies die Polizei?
Antwort:
Man hat kein Anrecht auf sofortige Behebung des Problems, weil natürlich bei der Polizei gravierendere Fälle vorgehen können. Wenn diese Falschparker allerdings gleichzeitig den Verkehr stark behindern, ist die Polizei schneller da. Ganz schnell muss sie zudem kommen, wenn diese Falschparker zugleich Feuerwehrzufahrten oder Rettungswege blockieren, weil sie dann ein eklatantes Sicherheitsproblem darstellen.
Das war Roland Bunke von der Auto-Bild in Hamburg, vielen Dank!
Ich danke auch!
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