(openPR) Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen - die elektronische Übermittlung wird Pflicht. Aufgrund einer gesetzlichen Neuerung müssen bilanzierende Unternehmen den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung demnächst elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die Regelung gilt erstmals für die Steuerbilanz des Wirtschaftsjahres, das nach dem 31.12.2010 beginnt. Im Regelfall muss also die Steuerbilanz für das Wirtschaftsjahr 2011 erstmals elektronisch übermittelt werden. Da die elektronische Übermittlung gewisse Vorarbeiten erfordert, hat das Bundesministerium der Finanzen bereits jetzt zu den Übertragungsmodalitäten und dem Inhalt der zu übertragenden Daten Stellung genommen. Das Ministerium weist darauf hin, das die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung auch mit der Festsetzung eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden kann.
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Seit ihrer Gründung 1988 in Hanau betreut die Steuerkanzlei Ralf Bentz ihre Mandanten umfassend und kompetent. Neben der Beratung in allen steuerlichen Fragen zählt hierzu die Zusammenarbeit bei betriebswirtschaftlichen Themen oder auch bei Maßnahmen zur persönlichen finanziellen Absicherung. Dabei verfolgt die Kanzlei konsequent den Anspruch, die Arbeit nicht nur gut, sondern exzellent zu erledigen – immer mit der Zielsetzung, dem Mandanten ein Mehr an Leistung, an Komfort zu bieten.
Besonderen Wert legt die Kanzlei auf:
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Eine Grundhaltung der Kanzlei, die sich in vielen Details zeigt.
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Das Magazin FOCUS-MONEY prämierte die Steuerkanzlei Ralf Bentz bereits zum dritten Mal als Top-Steuerberater.
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