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Elektronische Übermittlung wird Pflicht

05.11.201014:08 UhrPolitik, Recht & Gesellschaft
Bild: Elektronische Übermittlung wird Pflicht
Ralf Bentz
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(openPR) Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen - die elektronische Übermittlung wird Pflicht. Aufgrund einer gesetzlichen Neuerung müssen bilanzierende Unternehmen den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung demnächst elektronisch an das Finanzamt übermitteln. Die Regelung gilt erstmals für die Steuerbilanz des Wirtschaftsjahres, das nach dem 31.12.2010 beginnt. Im Regelfall muss also die Steuerbilanz für das Wirtschaftsjahr 2011 erstmals elektronisch übermittelt werden. Da die elektronische Übermittlung gewisse Vorarbeiten erfordert, hat das Bundesministerium der Finanzen bereits jetzt zu den Übertragungsmodalitäten und dem Inhalt der zu übertragenden Daten Stellung genommen. Das Ministerium weist darauf hin, das die Verpflichtung zur elektronischen Übermittlung auch mit der Festsetzung eines Zwangsgeldes durchgesetzt werden kann.

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