(openPR) München. Gerade in Zeiten knappen oder teuren Geldes ist „bartern“ eine gute Möglichkeit, zusätzliche Umsätze zu tätigen, neue Kunden zu gewinnen und die Liquidität des eigenen Unternehmens zu schonen. Auch zeichnet sich „Barter“ als attraktives Marketinginstrument aus.
Letztlich versteht man unter "Bartergeschäften" Kompensationsgeschäfte oder ganz banal: Tauschhandel. Zwischen zwei gemeinsam auf dem Markt agierenden Geschäftspartnern gibt es einen Austausch von Warenlieferungen in gleichem Wert, ohne dass für ein einziger Cent Geld über den Tisch geht.
Es gibt dabei einige Varianten des im Zusammenhang mit so genannten derivativen Switchgeschäften (Warentausch oder Gegengeschäft). In diesem Fall sind sich die Geschäftspartner gegenseitig Lieferant und Kunde. Bartergeschäfte machen allerdings nur Sinn, wenn sie mittel- bis langfristig strategische Vorteile bringen. Wer auf den (schnellen) wirtschaftlichen Vorteil schielt, muss schon etwas zu bieten haben, wonach aktueller Bedarf besteht und der Preis darf auch nicht überzogen angesetzt werden.
Sieht man jedoch den strategischen Vorteil, haben Gegengeschäfte durchaus Potential. So zum Beispiel, wenn ein neuer Kunde an das Unterhmen gebunden werden soll oder ein wichtiger Referenzkunde das Image aufwerten könnte. Auch sind vielversprechende Anschlussgeschäfte ein Grund, neue Möglichkeiten ergeben sich dann auch im Bereich des Cross-Sellings. In diesem Fall bieten Lieferanten oftmals von sich aus Gegengeschäfte an.
Es geht aber auch anders, wenn zum Beispiel ein Vertriebler auf Kundensuche – nehmen wir einen Büromaschinenhändler - zunächst selbst erst einmal als Kunde auftritt, im Laufe der Zeit aber den Kaufabschluss über eine Büromaschine solange hinauszögert, bis der Händler gewillt ist, einen Abschluss, bspw. einer Versicherungspolice zu tätigen.
Das eigene Netzwerk kann sich hier als wahre Goldgrube erweisen, wenn man es schafft, mehr als einen Partner mit in das Tauschgeschäft mit einzubeziehen. Im sogenannten „batering“ oder auch „multilateralen Tauschgeschäft“ wird das Warenangebot und die -nachfrage mehrerer Teilnehmer mit Hilfe eines Abrechngungsservices einer speziellen Bartering-Gesellschaft verrechnet. Das Verfahren nennt sich Barter-Clearing und könnte zum Einsatz kommen, wenn beispielsweise ein Seminarhotel-Betreiber hochwertige Weine von einer Kelterei benötigt, diese wiederum ein günstiges Transportunternehmen sucht und das Transportunternehmen wiederum für ein Kundenevent großzügige Räumlichkeiten in einem Hotel sucht. In so einem Fall besteht die Möglichkeit, dass die eigentlich so unterschiedlichen aber für jeden einzelnen unabkömmlichen Leistungen gegeneinander aufgerechnet werden.
Für viele Kreative mag es in diesem Zusammenhang eine gute Nachricht sein, Sicherheitsfanatiker mögen sich dabei schütteln, denn eine allgemein gültige gesetzliche Grundlage dieser in Deutschland zunehmenden Geschäftspraxis fehlt bisher völlig. Auch sind sämtliche gesetzlichen Bestimmungen zum allgemeinen Tausch gem. §515 BGB sowie zum Kaufvertrag nicht uneingeschränkt anwendbar. Vor allem ein Problem sollte bekannt sein: Es gibt keine Rechnungen, somit muss man bereit sein, auf jegliche Form von Gewährleistungen zu verzichten.





